Mit der Einführung Medizinischer Versorgungszentren 2004 wurde das Ziel verfolgt eine Versorgungsform zu schaffen, die eine innovative, ambulante vertragsärztliche Versorgung garantiert. Erster Ansatz war es, mittels der strukturierten Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen eine interdisziplinäre Versorgung zu gewährleisten um damit einerseits die Patientenorientierung zu erhöhen sowie andererseits weitere Effizienzreserven bezüglich der Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungserbringung auszuschöpfen. MVZ sind als eine weitere Säule der medizinischen Leistungserbringung zwischen Einzelpraxen und den Krankenhäusern zu betrachten. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 1. Januar 2004, verankert im Paragraph 95 des Sozialgesetzbuches. Seit der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Gründung von MVZ, steigt die Zahl stetig an. Seit 2015 sind ebenso fachgleiche Versorgungszentren zugelassen. Einer aktuellen Analyse aus 2017 zufolge bestehen derzeit exklusive der zahnärztlichen Versorgung ca. 2.500 Medizinische Versorgungszentren bundesweit.

MVZ Entiwcklung 2004-2017

Zwischen 2004 und 2011 konnte ein mittleres Wachstum pro Jahr um 60 Prozent beobachtet werden, wohingegen sich die jährliche Wachstumsrate aufgrund der Marktsättigung seit dem bei circa 6 Prozent eingependelt hat. Knapp zwei Fünftel aller MVZ befinden sich laut KBV[1]-Statistik in Trägerschaft von Vertragsärzten und unterscheiden sich damit kaum von der klassischen Gemeinschaftspraxis. Circa 42 Prozent liegen in Krankenhausträgerschaft, 20 weitere in den Händen so genannter dritter Trägerschaften.

Hinsichtlich der Trägerstruktur unterscheiden sich dabei west- und ostdeutsche Bundesländer teils stark: Der Anteil der MVZ unter Krankenhausbeteiligung ist in den östlichen Bundesländern mit 57 Prozent durch die historische Poliklinik-Struktur deutlich höher als mit rund 30 Prozent in den neuen Bundesländern.

Versorgung durch MVZs in dicht besiedelten Flächenländern der Bundesrepublik im Vergleich geringer

Aus der Analyse der regionalen Verteilung  in Bezug auf die Bevölkerung geht hervor, dass besonders in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern die Dichte der MVZ pro eine Million Einwohner am geringsten ist.

Anzahl der MVZ-Standorte pro 1 Mio. Einwohner
[1] KBV = Kassenärztliche Bundesvereinigung, Analyse aus 2016 zum Stand 31.12.2015.

 

Anbieter MVZ in Deutschland

Im privaten Sektor nimmt der Klinikkonzern HELIOS (Fresenius) mit 50 Medizinischen Versorgungszentren als einer der größten Anbieter ambulanter Medizin in Deutschland eine dominante Stellung am Markt ein.

AGAPlESION zählt mit 17 eigenen Einrichtungen und einer Beteiligung an weiteren 14 Einrichtungen der edia.med MVZ gemeinnützige GmbH mit 25 Prozent zu einem der größeren Anbieter auf dem Markt. Die edia.med MVZ gemeinnützige GmbH ist Teil der edia.con gemeinnützige GmbH mit fünf Krankenhausstandorten und drei stationären Senioreneinrichtungen sowie weiterer sozialer Einrichtungen.

Ein großer kommunaler Anbieter ambulanter Leistungen im Raum Berlin ist das Vivantes MVZ Netzwerk mit 12 Zentren.

 

Definition med. Versorgungszentren

Diese Form der medizinischen Versorgung basiert i.d.R. auf einem Zusammenschluss mehrerer (mindestens zweier) Ärzte, die in unterschiedlichen oder gleichen Fachbereichen tätig sind. Die Fachgleichheit ist per 2015 zugelassen worden. Der wesentliche Unterschied zur Gemeinschaftspraxis war die Interdisziplinarität und ist die Rechtsform. MVZ können nur von registrierten Ärzten (Ärzteregister), zugelassenen Krankenhäusern (Bettenplan), Kommunen, Dialysezentren oder gemeinnützigen Trägern mit Ermächtigung gegründet werden.

Derzeit existieren in Deutschland eine Reihe von MVZ, die nicht aus diesem Kreis gegründet wurden, da zwischen 2004 und 2011 eine Reihe weitere Organisationen gründungsberechtigt waren und per Gesetz jetzt ausgeschlossen sind. Hierzu zählen unter anderem Physiotherapeuten. MVZ müssen einen angestellten medizinischen Leiter vorweisen, der weisungsungebunden, die fachliche medizinische Führung übernimmt. Den Ärzten in den Versorgungszentren ist frei überlassen, ob sie als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt (sofern Kassensitze verfügbar sind) arbeiten möchten. Laut BMVZ e.V. sind derzeit mehr als 80 Prozent der Ärzte in den MVZ in Deutschland angestellte Ärzte.

Laut § 95 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)

„Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister nach Absatz 2 Satz 3 eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Der ärztliche Leiter muss in dem medizinischen Versorgungszentrum selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein; er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei.“