Im Jahr 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einführung eines Intensivpflegegesetzes (IPREG) gefordert, um die außerklinische Intensivpflege besser zu regeln und Missbrauch bei der Abrechnung von Pflegeleistungen entgegenzuwirken. Manipulierte Abrechnungen würden enorme Kosten für die Versichertengemeinschaft verursachen, die durch das neue Gesetz reduziert werden sollen. Regelmäßige Kontrollen vor Ort sollen sicherstellen, dass die Pflege angemessen ist und qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

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IPREG aus Sicht der gesetzlichen Kassen ein Gewinn

Das IPREG-Gesetz verankert erstmals das Recht auf außerklinische Intensivpflege, sei es in einem Heim, in einer spezialisierten Pflegewohngemeinschaft oder zu Hause. Während die Betroffenen diese Entwicklung begrüßen, gibt es auch Befürchtungen, dass die Wahlfreiheit hinsichtlich des Aufenthaltsortes und der Pflege eingeschränkt werden könnte.

Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ist das IPREG jedoch ein Gewinn für die Patientinnen und Patienten und verbessert die Qualität der Versorgung erheblich. Rund 22.000 Versicherte in Deutschland sind von dem Gesetz betroffen. Die außerklinische Intensivpflege ist relevant für Wachkomapatienten, Querschnittgelähmte nach schweren Unfällen, Epileptiker oder Patienten mit fortschreitenden Muskelerkrankungen, die zu einem frühen Tod führen. In all diesen Fällen werden die Betroffenen nach dem neuen Gesetz künftig ein- bis zweimal im Jahr vom Medizinischen Dienst zu Hause besucht. Ein Grund: Die Intensivpflege zu Hause ist teuer, durchschnittlich 25.000 Euro pro Person und Monat, wie der Deutschlandfunk berichtet.

Doch einige Hürden sind noch nicht genommen. Noch steht die Liste derer nicht, die künftig die besondere Pflege leisten dürfen. Und auch die Ärztinnen und Ärzte, die künftig die außerklinische Intensivpflege verordnen dürfen, waren bis Dezember 2022 noch nicht akkreditiert.

Bisher erhielten Patienten, die auf außerklinische Intensivpflege angewiesen waren, diese im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und der Rehabilitation ist die außerklinische Intensivpflege nun eine eigenständige Leistung (§ 37c SGB V). Ab dem 1. Januar 2023 gilt die neue Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses als Grundlage für die Verordnung. Ärztinnen und Ärzte müssen dann das Entwöhnungspotenzial einschätzen und einen Behandlungsplan erstellen – beides erfordert eine besondere Qualifikation. Eine Übergangsregelung erlaubt es jedoch, außerklinische Intensivpflege bis zum 30. Oktober 2023 weiterhin auf dem Formular 12 für häusliche Krankenpflege zu verordnen.

Einsparungen in Höhe von 200 bis 500 Millionen Euro

Im Jahr 2018 betrug das Marktvolumen der außerklinischen Intensivpflege insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Davon entfielen 1.855 Millionen Euro auf die ambulante Intensivpflege und 62 Millionen Euro auf die Intensivpflege in stationären Einrichtungen. Insgesamt wurden rund 19.100 Leistungsfälle in der ambulanten außerklinischen Intensivpflege versorgt, wie dem entsprechenden IPReG-Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 19/19368) zu entnehmen ist.

Susanne Rösler von contec hat in einer Marktanalyse ein Einsparpotenzial von ca. 200 bis 500 Mio. Euro und durchschnittliche Fallkosten von 100.000 Euro ermittelt. Legt man diese Zahlen zugrunde, könnte die Versorgungssituation von ca. 2.000 bis 5.000 Versicherten direkt beeinflusst werden.

Kaum neue Intensivpflegeheime seit Inkrafttreten des IPREG

Derzeit stellt sich für stationäre Anbieter im Bereich der Pflege nach SGB XI die Frage, ob es sich lohnt, neue außerklinische Intensivpflegeplätze zu schaffen. Es ist zu erwarten, dass auch für diese Anbieter hohe Anforderungen an die Qualität und Qualifikation des Personals gestellt werden, die mit denen im ambulanten Bereich vergleichbar sind. Auch die Zusammenarbeit mit Fachärzten kann für die Einrichtungen eine Herausforderung darstellen. Eine Ausweitung des Angebots sollte daher sorgfältig geprüft werden, um strukturelle Schwierigkeiten zu vermeiden.

Die aktuelle Marktsituation erschwert zudem die Erweiterung bestehender Pflegeheime sowie den Bau neuer Einrichtungen mit entsprechender Spezialisierung, da Inflation, Energie- und Baukosten steigen. Bei hochgerechnet 2.000 bis 5.000 potenziell Betroffenen im außerklinischen Intensivpflegemarkt und insgesamt 11.700 vollstationären Pflegeheimen in Deutschland würde dies im Durchschnitt etwa 0,2 bis 0,4 Intensivpatienten pro Pflegeheim bedeuten.

Darüber hinaus verzeichnet die Pflegedatenbank seit Inkrafttreten des neuen IPReG im Oktober 2020 insgesamt 23 neue vollstationäre Pflegeheime mit Angeboten in der außerklinischen Intensivpflege – allerdings wurden im gleichen Zeitraum auch 18 vollstationäre Pflegeheime mit dieser Spezialisierung geschlossen, so dass seit Inkrafttreten des IPReG nicht von einem signifikanten Zuwachs an Pflegeheimen mit Intensivspezialisierung gesprochen werden kann.

Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 230 stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer Spezialisierung auf Beatmungspflege, ca. 140 im Bereich der Versorgung von Patient*innen in der Phase F sowie ca. 30 Einrichtungen, die sich auf die Pflege von Schädel-Hirn-Verletzten spezialisiert haben. Diese Einrichtungen wären theoretisch bereits heute in der Lage, die Versorgung dieser Betroffenen durchzuführen, sofern die Versicherten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nach § 37c SGB V erfüllen.

Dabei unterscheiden sich die verfügbaren stationären Pflegeplätze je 100.000 Einwohner zwischen den einzelnen Bundesländern deutlich – während in Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern jeweils mehr als 4 Plätze in der außerklinischen stationären Intensivpflege zur Verfügung stehen, nimmt dieses Volumen in den anderen Bundesländern deutlich ab. Das Schlusslicht bildet hier Baden-Württemberg.

Insgesamt kann auf der Basis der vorliegenden Daten bislang nicht von einer spürbaren Veränderung der Versorgungsstruktur durch das IPREG gesprochen werden – die Zahl der vollstationären Einrichtungen, die eine solche Versorgung anbieten, hat sich innerhalb von drei Jahren kaum verändert – zumal die vollstationäre Pflege insgesamt stagniert und gerade jetzt mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, wie die anhaltende Insolvenzwelle zeigt. Zudem erschwert die unklare Situation eine weitergehende Planung.