Die Altenpflegeheim Olberding GmbH, eine mittelständische familiengeführte Betreiberin von Pflegeeinrichtungen mit Sitz in Holdorf, strebt eine umfassende Sanierung des Geschäftsbetriebs im Wege eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung an. Das Familienunternehmen ist seit mehr als 30 Jahren am Markt tätig.

Die Geschäftsführung des Pflegeheims hat am 17. März 2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, dem das zuständige Insolvenzgericht Vechta noch am selben Tag stattgegeben hat. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gesetzlich verankertes besonderes Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen in Eigenregie fortführt und eigenständig restrukturiert. Das Sanierungsverfahren sichert den Bestand und die Fortführung des Pflegeheims und die Versorgung der Bewohner.

Der Betrieb des Pflegeheims wird seit Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung uneingeschränkt fortgeführt. Das persönliche Wohl der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sei uneingeschränkt gewährleistet, die Betreuung der Pflegebedürftigen werde auch in Zukunft in der gewohnt hohen Qualität erfolgen. Die Löhne und Gehälter der rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für einen Zeitraum von drei Monaten über das Insolvenzgeld gesichert. Danach werden die Löhne und Gehälter wieder regulär vom Unternehmen gezahlt.

Deutschlandkarte - Niedersachsen
Das Pflegeheim Olberding liegt in Holdorf, Niedersachsen. Die Insolvenz des Betreibers ist bereits die dritte Insolvenz eines Norddeutschen Pflegeheims in kurzer Zeit.

Maßgeblich unterstützt wird die Geschäftsführung im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren durch die sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Alexander Vey von der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Münster, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Unternehmen aus der Gesundheits- und Pflegebranche restrukturiert und damit zukunftsfähig gemacht haben.

„Gemeinsam mit der Geschäftsführung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen auch unter den derzeit schwierigen Marktbedingungen mit den Mitteln der vorhandenen, gesetzlich verankerten Sanierungsinstrumente neu aufzustellen. Hierzu werden wir die nächsten Wochen nutzen, um die bereits im Vorfeld mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten begonnenen Gespräche fortzusetzen und erforderliche Veränderungen zu verhandeln.“, führt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus.

Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung des Pflegeunternehmens werden insgesamt positiv eingeschätzt. Insbesondere kann das Unternehmen auf eine motivierte und sehr gut qualifizierte Belegschaft zurückgreifen.

„Die Restrukturierung des Pflegeheims wird sich maßgeblich an den Interessen der pflegebedürftigen Heimbewohner und den Mitarbeitern orientieren, so dass bisher hohe Zufriedenheit der Bewohner mit unserer Einrichtung auch zukünftig Bestand haben wird.“, beschreibt der Geschäftsführer Uwe Olberding den Sanierungskurs.

Unterstützt werden die Geschäftsführung und das Team von BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte bei der Aufarbeitung der kaufmännischen Sachverhalte durch die Unternehmensberater der Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH, Kamen.

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Vechta den ebenfalls in Sanierungen im Gesundheits- und Pflegebereich erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Bremen, von der Kanzlei WILLMERKÖSTER zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Das eingeleitete Sanierungsverfahren gibt der Geschäftsführung die Möglichkeit, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen und in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Dr. Köster ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, mit dem der Fortbestand des Pflegeheims gesichert werden kann.

Dies ist bereits die dritte Insolvenz eines Pflegeheimbetreibers innerhalb kurzer Zeit, bei der Dr. Köster als Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter bestellt wurde. Auch in den Insolvenzverfahren der HANSA Pflegegruppe und der Convivo ist Dr. Köster tätig.