Gerade mit dem neuen Tariftreuegesetz und der allgemeinen Lage am Markt wird der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil EEE immer wichtiger. Um Ihnen einen deutschlandweiten Überblick über die unterschiedlichen Entwicklungen der Pflegeheimkosten geben zu können, haben wir die Kostensätze von rund 11.470 Pflegeheimen im Bereich des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) analysiert. Um eine höchstmögliche Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Bundesländern, inklusive der historischen Daten herzustellen, wurden die einzelnen Kostensätze zudem nach Plätzen gewichtet, so dass Pflegeheime mit größeren Platzvolumen einen größeren Einfluss auf den Durchschnitt haben als kleinere Pflegeheime.
Inhaltsverzeichnis:
- EEE im Schnitt bei 1.010,21 Euro im Monat
- Baden-Württemberg mit höchsten Kosten für den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil
- Auswirkungen des Tariftreuegesetz auf den EEE
- Auswirkung der kleinen Pflegereform auf den EEE
- Ursprünglicher Artikel: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in der Übersicht 2017
- Kosten eines Pflegeheims
- Wie berechnet sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
- Pflegeaufwand und Zuzahlungen
- Fazit
- Quellenangabe
eeE: Der 2017 eingeführte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (eeE) ist der Betrag der Zuzahlung pro Bewohner, der monatlich zuzüglich der Investitionskosten und der Aufwendungen für Unterkunft sowie Verpflegung an das Pflegeheim entrichtet werden muss.– Die Redaktion
EEE im Schnitt bei 1.010,21 Euro im Monat
Der Gesamtdeutsche Durchschnitt für die Kosten des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils beliefen sich zum Zeitpunkt unserer Analyse, dem Juni 2022, auf 1.010,21 Euro – im vorangegangenen Jahr 2021 lag der Durchschnittswert noch bei 903,81 Euro – im Jahr 2018 wiederrum lag der Durchschnittswert fast bei der Hälfte von 2022: bei 575,22 Euro.

Diese starke Steigerung des EEE steht im direkten Verhältnis mit der allgemein deutlichen Kostensteigerung für die vollstationäre Pflege. Dabei zeigen sich deutliche unterschiede im Vergleich zwischen den einzelnen Trägerarten: Insbesondere kommunale Betreiber mit durchschnittlichen Kosten im Bereich des EEE in Höhe von 1.266,31 Euro liegen deutlich über dem Bundesschnitt – ebenso verhält es sich im Bereich der gemeinnützigen Betreiber, welche mit im 1.150,12 Euro ebenfalls über dem Bundesdeutschen Schnitt liegen. Deutlich darunter präsentieren sich bisher die Pflegeheime privater Anbieter: Diese liegen mit 799,13 Euro deutlich unter dem Preisniveau der anderen Anbieterklassen.
Baden-Württemberg mit höchsten Kosten für den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil
Ebenfalls spannend zeigt sich der Unterschied zwischen den einzelnen Bundesländern – während in Baden-Württemberg der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil im Durchschnitt bei mehr als 1.318 Euro pro Monat liegt, beläuft es sich in Sachsen-Anhalt auf gerade einmal 752,21 Euro – die Varianz zwischen Trägerart und Bundesland zeigt sich gerade in diesem Kostensegment als sehr variabel mit starken Schwankungen nach oben und unten.

Bei Betrachtung der Aufteilung der Kostenpunkte liegt ein deutlicher Fokus bei Kosten zwischen 801 und 1.200 Euro im Monat – 43 Prozent aller Pflegeheime in Deutschland liegen in diesem Kostensegment. 26 Prozent der Heime liegen zwischen 401 und 800 Euro im Monat, weitere 21 Prozent zwischen 1.201 und 1.600 Euro im Monat. Am oberen und unteren Ende der Skala liegen nur wenige Pflegeheime – nur 5 Prozent liegen zwischen 1.601 und 2000 Euro im Monat, nur 2 Prozent sogar über 2001 Euro – aber auch Kostensätze von weniger als 400 Euro im Monat kommen so gut wie gar nicht vor: nur 3 Prozent der Einrichtungen finden sich in diesem Preissegment. Bei den unterschiedlichen Trägerarten zeigen sich insgesamt ebenfalls leichte Abweichungen dieser prozentualen Verteilung.
Auswirkungen des Tariftreuegesetz auf den EEE
Zum Vergleich: Bei unserer ersten Erhebung, im März 2017, lagen noch rund 25 Prozent aller Einrichtungen bei einem Preis unter 300 Euro und nur 2 Prozent riefen mehr als 1.200 Euro ab. Im Zuge des neuen Tariftreuegesetzes ist davon auszugehen, dass die Kosten für den Bereich des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils weiter steigen werden – um die Auswirkungen des Tariftreuegesetzes und den damit verbundenen Kostensteigerungen auf den Anteil an Sozialhilfeempfängern abschätzen zu können, startet die Redaktion eine Umfrage: Befragt wurden die 100 größten privaten Pflegeheimbetreiber – deren Antworten anonymisiert ausgewertet wurden. Insgesamt verfügen die Betreiber, die geantwortet haben, über mehr als 650 Pflegeheime und versorgen mehr als 64.000 Patienten, was etwa 17 Prozent aller Pflegeheimbewohner in privaten Heimen in Deutschland entspricht. Diesen Artikel können Sie als Pflegemarkt.Insight-Abonnent hier lesen.
Auswirkung der kleinen Pflegereform auf den EEE
Seit 1. Januar 2022 bekommen Pflegebedürftige einen gestaffelten Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Die DAK-Gesundheit hat im Sommer 2022 erstmals die Höhe dieser Zuschläge für ihre Versicherten ermittelt: Vier von zehn Pflegebedürftigen, für die ein Leistungszuschlag gewährt wurde, erhalten den Höchstsatz von 70 Prozent, weil sie bereits länger als drei Jahre im Heim leben.

Für die DAK-Pflegeanalyse wurden für den Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2022 monatliche Zuschüsse an rund 80.000 pflegebedürftige Frauen und Männer ausgewertet, die sich insgesamt auf eine Summe von mehr als 150 Millionen Euro beliefen. 40 Prozent sind Pflegebedürftige, die über drei Jahre im Heim leben. Sie bekommen damit den höchsten Zuschlag von 70 Prozent zu den Eigenanteilen bei den pflegebedingten Kosten. Ca. 14 Prozent der stationär Gepflegten sind länger als zwei und höchstens drei Jahre im Pflegeheim – sie erhalten einen Zuschlag von 45 Prozent. Ein Fünftel erhält nach 13 bis 24 Monaten einen Zuschlag von 25 Prozent. Den geringsten Zuschlag von fünf Prozent erhalten Pflegebedürftige, die maximal ein Jahr im Heim leben. Sie machen etwas mehr als ein Viertel der Pflegebedürftigen aus. Die Zuschlagsregelung nach Paragraph 43c Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) war Teil der sogenannten kleinen Pflegereform des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
Ursprünglicher Artikel: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in der Übersicht 2017
Inhaltsverzeichnis:
[/list]
[toggle title=”Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?” open=”true or false” icon=”star”]
Um Pflegeheimkosten genau bestimmen zu können, ist eine Analyse des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils von Nöten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (eeE) ist der Betrag der Zuzahlung pro Bewohner, der monatlich zuzüglich den Investitionskosten und den Aufwendungen für Unterkunft, sowie Verpflegung an das Pflegeheim entrichtet werden muss. Die Leistungen aus den Pflegegraden 2-5 sind bereits in der Berechnung des eeE enthalten. Für den Pflegegrad 1 wird kein eeE erhoben, da dies durch die Pflegeplatzkosten ersetzt wird. Die Zuzahlung beläuft sich für den Pflegegrad 1 auf 125 Euro.
[/toggle]
Für das Preisniveau der Einrichtung stellt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (eeE) eine wichtige Kennzahl dar. Die Unterschiede in den Regionen sind teilweise massiv. Zudem zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Trägerschaften. Der neue Wettbewerbsradar Pflegeheime ermöglicht eine genaue Markt- und Wettbewerbsanalyse.
Bei 60 Prozent der Einrichtungen liegt der Eigenanteil zwischen 300 und 900 Euro pro Monat (Siehe Abb. 1). Der eeE liegt in Deutschland bei 576 Euro pro Monat und Bewohner (Siehe Abb. 3).
[one_half]
[/one_half]
[one_half_last]
[/one_half_last]
Die Verteilung und Höhe der durchschnittlichen Eigenanteile variiert je nach Trägerschaft der Pflegeeinrichtung. Während die privaten Träger durchschnittlich einen Eigenanteil von 453 Euro pro Bewohner und Monat erheben, berechnen die gemeinnützigen Träger, wie beispielsweise Einrichtungen der Diakonie, Caritas oder AWO einen durchschnittlichen Wert von 707 Euro pro Monat. Dies macht eine Differenz von 254 Euro aus. Kommunale Träger liegen noch etwas höher und berechnen einen durchschnittlichen Betrag in Höhe von 722 Euro pro Monat.
Interessant sind zudem die regionalen Unterschiede des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in den Bundesländern. Während der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in Berlin monatlich im Schnitt mehr als 1.000 Euro beträgt, werden in Thüringen nur 213 Euro pro Bewohner und Monat berechnet. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden von den Pflegekassen verhandelt und von dem Bewohner gezahlt.
Pflegeheimkosten
Die Kosten in einem Pflegeheim werden unterschieden in Investitionskosten, Unterkunft- und Verpflegungskosten, sowie die Pflegeaufwendungen.
[one_half]
[/one_half]
[one_half_last]
[/one_half_last]
Investitionskosten indes sind bestimmt für die Miete und decken somit die Kosten für das Gebäude und die Instanthaltung ab. Die Investitionskosten stellen eine Kaltmiete dar und variieren nach Art und Ausstattung der Einrichtung. Aus den Investitionskosten können Rückschlüsse auf die Modernisierung bzw. den Bau der Einrichtung geschlossen werden. Aufgrund von Zuschüssen, die in einzelnen Bundesländern gewährt werden, können die Kosten zwischen den Bundesländern variieren.
Wie berechnet sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
Die Berechnung des eeE erfolgt auf der Basis der Einnahmen bzw. Pflegesätze, welche die Pflegeheime in 2016 mit den Pflegestufen pro Bewohner (Pflegestufenmix) abrechnen konnten. In der Berechnung wurden zudem die Härtefälle und die Bewohner ohne Pflegestufe, aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz berücksichtigt. Die Einnahmen der Pflegeeinrichtung aus 2016 werden um die Leistungsbeiträge ab 2017 aus den Pflegegraden der Bewohner minimiert und der restliche Betrag durch die Anzahl der Bewohner geteilt. Hieraus resultiert der Eigenanteil. Durch die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade durch das PSG2 sollten die Einrichtungen nicht mehr Umsatz erzielen und die Zuzahlung der Bewohner über alle Pflegegrade gleich verteilt werde.
Im Pflegeheim werden die Kosten häufig pro Tag angegeben, so dass eine Umrechnung auf Monatsbasis erfolgen muss. Die Umrechnung erfolgt mit dem Multiplikator von 30,42.
Pflegeaufwand und Zuzahlungen
Für die Pflegegrade von zwei bis fünf werden die Kosten für pflegerische Aufwendungen und die Ausbildung des Personals über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil abgegolten. Bei einem Pflegegrad 1 werden die Kosten pro Pflegeplatz bezahlt, abzüglich eines Zuschusses der Pflegekasse von 125 Euro.
Die Zuzahlung über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil erfolgt für die pflegerischen Aufwendungen und die Schulung des Personals. Die Umstellung auf eine pflegegradunabhängige Zuzahlung birgt Vorteile für Bewohner und Angehörige. Für die Bewohner und die Angehörigen ist eine Höherstufung innerhalb der Pflegegrade durch die gleichbleibende Zuzahlung eine geringere finanzielle Belastung.
[blockquote]
Fazit
Der Eigenanteil wird in den kommenden Monaten stark variieren, da viele Einrichtungen neue Verhandlungen mit den Kostenträgern durchführen werden, um Anpassungen im Pflegegradmix vorzunehmen, da durch die Berechnungsmethode mittels Stichtag in 2016 teilweise erhebliche Verzehrungen aufgetreten sind. Die Differenzen zwischen den Einrichtungen sind teilweise sehr hoch, vor allem zwischen den verschiedenen Trägerarten privat, gemeinnützig und kommunal. Einen guten Überblick über die Mitbewerber im Markt zu behalten ist sehr wichtig, um auf Preisänderungen schneller reagieren zu können, bei der Preisgestaltung Anhaltspunkte zu erhalten und die richtige Preisstrategie aufzubauen. Eine deutschlandweite Marktbeobachtung erfolgt innerhalb der pflegedatenbank.com, in der die Kosten der Einrichtungen auf Monatsbasis erhoben und dargestellt werden.
[/blockquote]
Quellen
Sebastian Meißner, pflegedatenbank.com, Auswertung von über 12.000 Standortprofilen – Auswertungszeitung 02/2017
Sehr geehrter Herr Meissner,
ein sehr interessanter Artikel. Gut übersichtlich, gut strukturiert sowie anschaulich. Er macht nun deutlich, worum es sich bei dem eeE handelt. In den Schulungen, die ich gebe,war im Vorfeld häufig das Missverständnis, dass die Pflegenden die Zuzahlungen in Pflegeeinrichtungen mit dem eeE durcheinander gebracht haben.
Oder dass nun Höhergraduierungen erheblich einfacher werden würden, weil sich der Widerstand bei den Angehörigen nicht mehr ergebe – sie müssten ja nun bei einem höheren Pflegegrad nicht mehr mehr bezahlen. Was für ein Trugschluss, oder denke ich zu pauschal?
Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für das Lob, was ich gerne an unser Datenteam weitergebe. Der eeE ist ein neuer Ausdruck für die Zuzahlungen für Bewohner und Angehörige für die stationäre Unterbringung. Er ist Teil der Heimkosten, zu denen weiterhin die Investitionskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung zählen. Die Änderung besteht darin, dass der eeE für alle Pflegegrade gleich ist, so dass bei der Höherstufung keine Mehrbelastung für den Bewohner oder Angehörigen entsteht. Gespräche mit Betreibern ergaben, dass der „Widerstand“ der Bewohner schon geringer ist und die Neu- Einstufung somit einfacher erfolgen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte.
Viele Grüße
Sebastian Meißner