Die ambulante Rehabilitation ist eine wichtige Form der medizinischen Versorgung für Patienten, die nach einer Krankheit oder Verletzung wieder in ihr gewohntes Leben zurückkehren wollen. Dabei werden die Patienten in spezialisierten Einrichtungen betreut, die ihnen ein individuelles Therapieprogramm anbieten. In diesem Beitrag werden die Anzahl und die statistischen Merkmale der ambulanten Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland analysiert. Dabei wird auch auf regionale Unterschiede eingegangen.


Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist ambulante Reha?
  • Anzahl der ambulanten Reha-Einrichtungen in Deutschland
  • Anzahl der ambulanten Leistungen in Reha-Einrichtungen
  • Beschaffungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu geregelt
  • Was ist ambulante Reha?

    Die ambulante Rehabilitation ist eine wohnortnahe Form der medizinischen Rehabilitation. Sie hat zum Ziel, die körperliche, psychische und soziale Gesundheit zu fördern und die Teilhabe am Berufs- und Alltagsleben zu verbessern. Die ambulante Rehabilitation umfasst verschiedene Therapien, die individuell auf die Bedürfnisse und Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten abgestimmt werden. Ambulante Rehabilitation hat Vorrang vor stationärer Rehabilitation, wenn sie medizinisch ausreichend und zumutbar ist. Sie wird von den gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungen bewilligt und bezahlt. Für ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen ist in der Regel die GKV zuständig, für Rehabilitationsleistungen auch die Renten- oder Unfallversicherung.

    Bei der ambulanten Rehabilitation wird täglich ein örtliches Rehabilitationszentrum oder eine Rehabilitationsklinik mit Kassenzulassung aufgesucht. Dort erhalten die Patientinnen und Patienten gezielte Komplexmaßnahmen, die ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische und weitere Leistungen umfassen. Die Patientinnen und Patienten kommen nur zur Behandlung in die Einrichtungen. Ist dies nicht möglich, kommt die Rehabilitation auch „nach Hause“: Bestimmte Leistungen der Rehabilitation und Vorsorge werden dann von mobilen Reha-Teams in der gewohnten Umgebung der Patientinnen und Patienten erbracht.

    Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel drei Wochen, ambulante Rehabilitationsleistungen maximal 20 Behandlungstage, in der Regel aber etwa 15 Tage. Dies entspricht auch der Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation.

    Anzahl der ambulanten Reha-Einrichtungen in Deutschland

    Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 2.130 Rehabilitationskliniken, die sich auf die Rehabilitation und medizinische Versorgung von Patienten spezialisiert haben – ca. 840 dieser Einrichtungen bieten auch ambulante Rehabilitationsleistungen an – ca. die Hälfte (400) führen ausschließlich ambulante Rehabilitation durch. Damit beträgt der Anteil der rein ambulanten Rehabilitationseinrichtungen an der Gesamtzahl aller Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland rund 16 Prozent.

    Einen besonders hohen Anteil ambulanter Reha-Einrichtungen weisen Bremen (50 Prozent), Berlin (33 Prozent) und Brandenburg (32 Prozent) auf. Insbesondere Bremen und Berlin erweisen sich als Stadtstaaten mit hoher Siedlungsdichte und einer eher mobilen Patientenpopulation als Bundesländer, in denen die ambulante Rehabilitation aufgrund regionaler Besonderheiten eine besondere Bedeutung hat – auch Hamburg (24 Prozent) weist einen überdurchschnittlichen Anteil ambulanter Reha-Einrichtungen auf.

    Anzahl der ambulanten Leistungen in Rehabilitation-Einrichtungen

    Insgesamt ist der prozentuale Anteil der ambulanten Rehabilitationsleistungen an den Gesamtleistungen seit 2010 kontinuierlich gestiegen – zuletzt wurden im Jahr 2021 laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung insgesamt 142.455 ambulante Rehabilitationsleistungen für Erwachsene durchgeführt. Dies entspricht rund 16 Prozent aller durchgeführten Leistungen. Im Jahr 2010 waren es mit 122.835 ambulanten Leistungen noch rund 12 Prozent.

    In den Jahren 2019 und 2020 waren nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes die häufigsten Rehabilitationsindikationen. Im stationären Bereich wurden mehr als ein Drittel der Rehabilitationsleistungen bei Frauen und Männern wegen dieser Erkrankungen in Anspruch genommen. Im ambulanten Bereich machten sie bei Frauen im Jahr 2019 74 % und im Jahr 2020 75 % der Rehabilitationsleistungen aus. Bei den Männern liegt der Anteil in beiden Jahren bei 67%.

    Abgeschlossene Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2006–2021

    wdt_IDJahrInsgesamtStationäre Leistungen für ErwachseneProzentualer Anteil StationärAmbulante Leistungen für ErwachseneProzentualer Anteil AmbulantKinder- und JugendlichenrehabilitationProzentualer Anteil Kinder- und Jugendliche
    12.010996.154837.86484%122.83512%34.2233%
    22.011966.323810.66484%122.72613%30.9193%
    32.0121.004.617843.31984%127.64213%32.1033%
    42.013988.380827.08084%129.07313%30.8123%
    52.0141.014.763840.63983%141.14714%31.3843%
    62.0151.027.833845.82582%147.78314%31.3543%
    72.0161.009.207828.70782%146.24014%29.8153%
    82.0171.013.588825.04081%151.86615%30.8193%
    92.0181.031.294832.93681%157.49615%32.7573%
    102.0191.054.012850.84281%162.27515%33.4213%
    JahrInsgesamtStationäre Leistungen für ErwachseneProzentualer Anteil StationärAmbulante Leistungen für ErwachseneProzentualer Anteil AmbulantKinder- und JugendlichenrehabilitationProzentualer Anteil Kinder- und Jugendliche

    Beschaffungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu geregelt

    Eine Neuregelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung steht bevor. Diese wird künftig durch Ergänzungen im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) auf der Grundlage des neu gefassten ” Gesetz Digitale Rentenübersicht” geregelt. Dieses Gesetz umfasst drei verschiedene Vorhaben: die Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und Rehabilitation, die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ziel der Neuregelungen ist es, das Verfahren zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherungsträger transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei zu gestalten sowie den Vorgaben des europäischen Vergaberechts zu entsprechen.

    Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung erfolgt ab dem 1. Juli 2023 in drei Stufen: In der ersten Stufe wird die grundsätzliche qualitative Eignung der Reha-Einrichtungen zur Durchführung von Rehabilitationsleistungen in einem Verwaltungsverfahren festgestellt. Erfüllt die Rehabilitationseinrichtung die Eignungsvoraussetzungen, hat sie einen Anspruch auf Zulassung (offenes Zulassungsverfahren). In der zweiten Stufe wird der Vertrag zwischen der Rehabilitationseinrichtung und den Rentenversicherungsträgern geschlossen, in dem die Modalitäten der Leistungserbringung geregelt werden. In der dritten Stufe schließlich erfolgt die Auswahl der im Einzelfall am besten geeigneten Rehabilitationseinrichtung unter besonderer Berücksichtigung der Qualität und des durch das neue Gesetz gestärkten Wunsch- und Wahlrechts.

    Besonders hervorzuheben ist der Auftrag an die Rentenversicherung, die Daten der externen Qualitätssicherung der Rehabilitationseinrichtungen in geeigneter Weise zu veröffentlichen, um die Versicherten bei der Ausübung ihres Wunsch- und Wahlrechts zu unterstützen.