Seit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 wurden Betreuungsdienste als zugelassene Leistungserbringer im System der sozialen Pflegeversicherung eingeführt und können über das Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI Leistungen anbieten und direkt mit der Kasse abrechnen. Mit den neuen Betreuungsdiensten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine größere Auswahlmöglichkeit an Unterstützungsleistungen. Die Kostensätze können sich dabei von Dienst zu Dienst und Bundesland zu Bundesland unterscheiden, wie die folgende Analyse zeigt.


Inhaltsverzeichnis:

  • Was sind Betreuungsdienste?
  • Kosten für Betreuungdienste
  • Was sind Betreuungsdienste?

    Betreuungsdienste sind, laut Bundesministerium für Gesundheit, „ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung unter Leitung einer verantwortlichen Fachkraft erbringen, die keine Pflegefachkraft sein muss. Gleiches gilt auch für das einzusetzende Personal. Als verantwortliche Fachkräfte können qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte mit zweijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf, vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, eingesetzt werden.“

    Das Leistungsspektrum solcher ambulanter Betreuungsdienste ist dabei vielfältig und reicht von Unterstützung bei der Kommunikation, Spaziergängen, Erinnerungshilfen, Vorlesen, Handarbeit, Spielen, Ausflügen und Gesprächen bis hin zur Unterstützung bei der Haushaltsführung. Dabei bieten Betreuungsdienste jedoch keine Grund- oder Medizinische Behandlungspflege. Diese ist weiterhin ausschließlich den Pflegediensten und ihrem geschulten Personal überlassen. Darüber hinaus dürfen ambulante Pflegedienste Beratungseinsätze bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld (nach § 37 Absatz 3 SGB XI) erbringen, Betreuungsdienste nicht. 

    Kosten für Betreuungdienste

    Für diese Analyse wurden insgesamt Kostensätze von mehr als 5.000 Betreuungsdiensten ausgewertet. Für die Analyse wurde dabei der Mittelwert der jeweiligen Kategorien zum Vergleich herangezogen. Insgesamt gilt es zu beachten, dass die Betreuungsdienste in verschiedenen Taktungen abrechnen können: je Stunde|je Einsatz|je Veranstaltung, abhängig von der Art des Betreuungsdienstes.

    Für den weiteren Vergleich wird der Preis pro Stunde zur besseren Vergleichbarkeit herangezogen:

    Für diese Analyse wurden insgesamt Kostensätze von mehr als 5.000 Betreuungsdiensten ausgewertet. Für die Analyse wurde dabei der Mittelwert der jeweiligen Kategorien zum Vergleich herangezogen.

    Während im Vergleich zwischen alten- und neuen Bundesländern nur ein geringer Unterschied in den durchschnittlichen Kosten pro Stunde auszumachen ist (23,02 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern | 23,11 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern) zeigen sich in den unterschiedlichen Bundesländern selbst zuweilen deutliche Unterschiede. So liegen das Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern über dem Deutschlandschnitt von 23,35 Euro pro Stunde – ganz besonders fällt hier Nordrhein-Westfalen auf: Mit durchschnittlichen Kostensätzen von 33,12 Euro pro Stunde liegt das Bundesland fast 10 Euro über dem Deutschlandschnitt. Bereits im Bereich der Kostensätze für vollstationäre Pflege fiel NRW mit überdurchschnittlich hohen Kostensätzen auf.

    Auf der anderen Seite des Spektrum liegen Hamburg, Brandenburg und Bremen mit Kostensätzen von weniger als 20 Euro pro Stunde.