Bereits seit rund 20 Jahren steht die Qualität in der stationären Pflege im Fokus der öffentlichen Debatte – in Deutschland ebenso wie in anderen europäischen Ländern. Und seit ebenso langer Zeit begleitet diese Debatte ein wiederkehrendes Muster: Berichte über Pflegeskandale, Missstände und Versagen dominieren die Berichterstattung, während das strukturell Funktionierende kaum Aufmerksamkeit erhält. Dabei lohnt ein nüchterner Blick auf die Fakten: Deutschland hat im europäischen Vergleich eines der am weitesten entwickelten, gesetzlich verankerten Qualitätsprüfsysteme für Pflegeheime aufgebaut – mit regelmäßigen externen Kontrollen, öffentlich zugänglichen Ergebnissen und klaren Konsequenzen bei Mängeln. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick auf andere europäische Länder zeigt.

Inhaltsverzeichnis

Ein System im Wandel: Wie der MD zur zentralen Prüfinstanz wurde

In Deutschland wurde mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 dem Medizinischen Dienst (MD) erstmals der gesetzliche Auftrag übertragen, Pflegeeinrichtungen systematisch zu prüfen. Seitdem wurde das MD-Prüfsystem mehrfach grundlegend reformiert. Was mit einfachen Regelprüfungen und einem Pflegenotensystem begann, ist heute ein wissenschaftlich fundiertes, indikatorengestütztes Qualitätssystem, das interne Selbstevaluation der Einrichtungen mit externer Kontrolle durch den MD verbindet, Ergebnisse öffentlich zugänglich macht und bei Beanstandungen verbindliche Konsequenzen vorsieht.

Deutschland hat mit dem Prüfsystem des MD eine Infrastruktur aufgebaut, die Pflegequalität konsequent messbar, stufenweise bewertbar und öffentlich sichtbar macht. Das System ist nicht als einmalige Momentaufnahme konzipiert, sondern als dauerhafter Kreislauf aus interner Selbstevaluation, externer Kontrolle und veröffentlichten Ergebnissen. Dieser mehrstufige Aufbau ist entscheidend: Er erlaubt es, sowohl chronische Qualitätsdefizite als auch akute Missstände frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.

Das System hat sich über zwei Jahrzehnte etabliert und ist heute ein anerkannter Bestandteil der deutschen Pflegelandschaft. Einrichtungen, Pflegekassen, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen verfügen damit über eine gemeinsame, verbindliche Grundlage zur Beurteilung von Pflegequalität.

So funktioniert das MD-Prüfsystem: Indikatoren, Vor-Ort-Kontrolle und Bewertung

Seit dem 1. November 2019 gilt für die vollstationäre Pflege die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Sie kombiniert zwei Elemente: die interne und externe Qualitätssicherung.

Im Rahmen der internen Qualitätssicherung sind Pflegeheime verpflichtet, halbjährlich Qualitätsindikatoren – z. B. Informationen zu Stürzen, Druckgeschwüren oder Gewichtsverlust – bei allen Bewohnern zu erheben und an eine unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln. Die DAS berechnet daraus einrichtungsbezogene Ergebnisse und setzt sie in Relation zum bundesweiten Durchschnitt.

Für die externe Qualitätssicherung gibt es die Vor-Ort-Prüfungen. Hier prüfen qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter des MD in der Einrichtung anhand einer Zufallsstichprobe von Bewohnerinnen und Bewohnern die tatsächliche Versorgungsqualität. Die Prüfung dauert in der Regel ein bis zwei Tage.

Die externe Prüfung berücksichtigt 16 personenbezogene Qualitätsaspekte in vier Versorgungsbereichen: (1) Mobilität und Selbstversorgung, (2) Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen, (3) Alltagsleben und soziale Kontakte sowie (4) besondere Bedarfs- und Versorgungssituationen. Ergänzt werden diese durch einrichtungsübergreifende Aspekte wie Hygiene und Beschwerdemanagement – insgesamt fließen 20 Qualitätsaspekte in die öffentliche Darstellung ein.

Es gibt darüber hinaus drei Arten von externen Prüfungen:

  • Regelprüfungen, die einen Tag vorher angekündigt werden und jährlich stattfinden
  • Anlassprüfungen, die unangekündigt bei konkreten Hinweisen auf Mängel erfolgen
  • Wiederholungsprüfungen, die kontrollieren sollen, ob beanstandete Defizite behoben wurden

Die Ergebnisse werden nicht mehr als Schulnoten, sondern in einer 4-Punkte-Skala veröffentlicht (keine/geringe bis schwerwiegende Qualitätsdefizite). Bei festgestellten Mängeln können Pflegekassen Auflagen erteilen, Vergütungen kürzen oder in letzter Konsequenz den Versorgungsvertrag kündigen.

MD-Berichte in der stationären Pflege: Entwicklung seit 2019

Die Zahl der jährlich erstellten MD-Prüfberichte spiegelt die schrittweise Einführung des neuen Qualitätssystems wider. Im Jahr 2019 – dem Einführungsjahr der QPR vollstationär – wurden erst 412 Berichte erstellt. Bereits 2021 hatte sich die Zahl auf über 8.400 erhöht und stabilisierte sich in den Folgejahren auf einem Niveau von rund 8.500 bis über 10.000 Berichten pro Jahr. Für 2025 liegen bereits über 11.000 Berichte vor; der Wert für 2026 von 4.600 Berichten entspricht dem Stand zur Jahresmitte. Die Daten zeigen: Das System ist heute flächendeckend operativ – und wird intensiver genutzt als je zuvor.

Entwicklung MD-Berichte stationäre Pflege

Stärken des deutschen Ansatzes: Prävention statt reiner Kontrolle

Das MD-Prüfsystem beruht auf einer klaren ordnungspolitischen Logik: Wer mit öffentlichen Geldern der Pflegeversicherung finanziert wird, muss nachweisbare Qualitätsstandards erfüllen. Diese Rechenschaftspflicht ist kein Selbstzweck, sondern Schutzprinzip für eine besonders vulnerable Gruppe – Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und häufig nicht in der Lage sind, Mängel selbst zu erkennen, zu benennen oder zu eskalieren.

Sinnvoll ist das System zudem wegen seines gestuften Aufbaus: Einrichtungen werden nicht nur kontrolliert, sondern auch beraten. Nach jeder Prüfung erhalten sie Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten, bevor sanktionsrechtliche Maßnahmen greifen. Dieser präventive Charakter unterscheidet das MD-System von einem reinen Kontrollinstrument.

Hinzu kommt der Transparenzgedanke: Die öffentliche Veröffentlichung der Prüfergebnisse ermöglicht es Angehörigen und Betroffenen, Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Damit entsteht ein ökonomischer Anreiz zur Qualitätsverbesserung auf Seiten der Betreiber.

Darüber hinaus ist das System grundsätzlich unabhängig organisiert: Der MD agiert als fachlich eigenständige Institution, die weder von Trägern noch von Betreibern der Pflegeheime abhängig ist. Eine vollständige Unabhängigkeit besteht jedoch nicht – der MD wird von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beauftragt und finanziert, was zumindest eine strukturelle Nähe zu den Kostenträgern bedeutet. Die fachliche Eigenständigkeit ist gesetzlich abgesichert, bleibt aber ein diskutierter Aspekt des Systems.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die bundesweite Einheitlichkeit. Die Prüfungen verlaufen nach denselben Richtlinien – unabhängig davon, in welchem Bundesland eine Einrichtung liegt. Um dies sicherzustellen, führt der MD Bund regelmäßige übergreifende Audits durch, bei denen Prüfpersonen verschiedener Medizinischer Dienste gegenseitig bei der Arbeit beobachtet und bewertet werden.

Darüber hinaus ist das System lernfähig: Es wurde seit seiner Einführung 1995 mehrfach grundlegend reformiert. Die Ablösung des Pflegenotensystems 2019 ist das jüngste Beispiel dafür, dass das System auf berechtigte Kritik reagiert. Und auch heute wird es kontinuierlich weiterentwickelt.

Doch wie schneidet das deutsche System im internationalen Vergleich ab? Um hierüber Aufschluss zu geben, folgt nun ein Vergleich mit den Systemen anderer europäischer Länder immer im direkten Vergleich mit dem deutschen System.

Das französische System im Vergleich: Ein Aufholprozess nach deutschem Vorbild?

Ein Blick in das Nachbarland Frankreich zeigt, wie unterschiedlich europäische Länder das Thema Pflegequalität organisieren. In Frankreich werden Pflegeheime als Établissements d’Hébergement pour Personnes Âgées Dépendantes (EHPAD) bezeichnet. Sie unterliegen einer geteilten Zuständigkeit: Die Agences Régionales de Santé (ARS) – regionale Gesundheitsbehörden – und die Departmenträte. Sie sind gemeinsam für die Trägerschaft und Kontrolle zuständig.

Lange Zeit war das französische Kontrollsystem weniger systematisch als das deutsche. Eine regelmäßige, flächendeckende externe Qualitätsprüfung nach einheitlichen Maßstäben gab es nicht. Stattdessen dominierte ein Modell der Selbstevaluation: Einrichtungen waren verpflichtet, intern ihre Qualität zu bewerten, eine vergleichende externe Kontrolle fehlte weitgehend.

Der Orpea-Skandal 2022 – ausgelöst durch das Buch „Les Fossoyeurs“ (dt. „Die Totengräber“), das massive Missstände in einer der größten privaten EHPAD-Ketten Europas dokumentierte – wurde zum Wendepunkt. Die mediale Aufmerksamkeit zwang die französische Regierung zum Handeln: Zwischen 2022 und 2024 wurde ein nationaler EHPAD-Kontrollplan umgesetzt, der flächendeckende Inspektionen aller rund 7.500 EHPAD in Frankreich vorsah.

Seit 2022 ist außerdem die Haute Autorité de Santé (HAS) – die französische Behörde für Gesundheitsqualität – zuständig für ein neues Evaluierungsreferenzsystem für soziale und medizinisch-soziale Einrichtungen. Alle fünf Jahre sollen EHPAD künftig nach einem einheitlichen nationalen Referenzrahmen bewertet werden. Das System befindet sich noch im Aufbau und ist deutlich jünger als das deutsche.

Der Vergleich zeigt, dass Deutschland deutlich früher als Frankreich in eine systematische, gesetzlich verankerte Qualitätskontrolle investiert hat. Das französische System befindet sich hingegen noch in einem strukturellen Aufholprozess.

Staatliche Qualitätskontrolle durch die Care Quality Commission in England

England verfügt mit der Care Quality Commission (CQC) über das dem deutschen MD-System strukturell ähnlichste Pendant. Die CQC ist eine unabhängige Regulierungsbehörde, die Pflegeheime registriert, inspiziert und nach einem vierstufigen System öffentlich bewertet: Outstanding, Good, Requires Improvement und Inadequate. Die Prüfung orientiert sich an fünf Leitfragen: Ist die Einrichtung sicher, wirksam, fürsorglich, reaktionsfähig und gut geführt?

Ein wesentlicher Unterschied zum MD liegt in der Trägerschaft: Die CQC ist eine staatliche Behörde, die dem Department of Health and Social Care direkt unterstellt ist – kein kassenfinanziertes Modell wie in Deutschland. Das verleiht ihr eine andere Form von Unabhängigkeit, bindet sie aber stärker an politische Strukturen. Zudem steht das System derzeit selbst unter Reformdruck: Im Jahr 2023 wurde ein neues Single Assessment Framework eingeführt, das Inspektionen vereinfachen sollte – seither gibt es jedoch Bedenken, ob es effektive und konsistente Bewertungen liefert.

Innovativer Ansatz mit Fokus auf integrierte Versorgung in den Niederlanden

In den Niederlanden übernimmt die Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd (IGJ) – ebenfalls eine staatliche Behörde unter dem Gesundheitsministerium – die Überwachung der Pflegequalität. Das niederländische System gilt international als besonders innovativ: Die IGJ hat seit 2015 aktiv daran gearbeitet, nicht mehr nur einzelne Einrichtungen, sondern ganze Versorgungsnetzwerke zu inspizieren. Dieser netzwerkorientierte Ansatz geht über das deutsche Modell hinaus, das stärker einrichtungsbezogen arbeitet.

Inhaltlich legt die IGJ besonderes Gewicht auf präventive Versorgungsansätze: Niederländische Pflegeheime arbeiten stärker mit multidisziplinären Teams und fest angestellten Altersmedizinerinnen und -medizinern, was eine proaktivere Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht als das in Deutschland übliche Modell mit externen Hausärztinnen und -ärzten. Die Qualitätsprüfung spiegelt diesen Ansatz wider und bewertet nicht nur pflegerische Prozesse, sondern auch die teambasierte Zusammenarbeit.

Staatliche Inspektion mit öffentlichem Qualitätsvergleich in Schweden

Schweden verfügt über ein staatlich organisiertes System zur Qualitätssicherung in der Altenpflege. Zwei Behörden sind zentral dafür zuständig: Die Inspektionen för vård och omsorg (IVO) ist als staatliche Aufsichtsbehörde für die Prüfung aller registrierten Pflegeeinrichtungen zuständig; ihre Berichte sind öffentlich einsehbar. Das Socialstyrelsen (Nationales Gesundheits- und Wohlfahrtsamt) gibt darüber hinaus qualitative Vergleichsdaten zu Pflegeeinrichtungen heraus und entwickelt Leitlinien für die Versorgungsqualität. Anders als der deutsche MD agiert die IVO als staatliche Behörde direkt unter dem Gesundheitsministerium. Die operative Verantwortung für Pflegeheime liegt in Schweden bei den Kommunen.

Dänemark: Reform im Gange – neues Ældretilsyn seit 2025

Dänemark hat sein System der Pflegeheimkontrolle zuletzt grundlegend reformiert. Bis Mitte 2025 lag die Zuständigkeit geteilt bei den Kommunen und der staatlichen Styrelsen for Patientsikkerhed. Zum 1. Juli 2025 trat eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft: Das Ældretilsyn wurde als eigenständige, überregionale Behörde institutionalisiert. Es führt risikobasierte Vor-Ort-Prüfungen durch, gibt Empfehlungen und kann bei Mängeln Auflagen erteilen oder die Aufnahme neuer Bewohner untersagen. Jede Pflegeeinheit soll mindestens alle fünf Jahre inspiziert werden. Ergänzend wird ein koordiniertes Samtilsyn eingeführt, bei dem mehrere Prüfbehörden gleichzeitig tätig werden. Das System ist jünger und weniger indikatorengestützt als das deutsche, entwickelt sich aber in eine ähnliche Richtung.

Dezentralisierte Kontrolle ohne einheitliche Prüfsysteme in Polen, Österreich, Schweiz und Spanien

Polen, Österreich, die Schweiz und Spanien haben gemeinsam, dass keines dieser Länder über ein nationales, einheitliches Qualitätsprüfsystem verfügt, das mit dem deutschen MD-System vergleichbar wäre. In allen vier Ländern liegt die Zuständigkeit für Kontrolle und Aufsicht auf regionaler oder lokaler Ebene – in Polen bei Woiwodschaften und Gemeinden, in Österreich bei den Bundesländern, in der Schweiz bei den Kantonen und in Spanien bei den 17 autonomen Gemeinschaften. Eine flächendeckende externe Prüfung nach einheitlichen Qualitätskriterien mit öffentlicher Ergebnisdarstellung existiert in keinem dieser Länder.

Die Unterschiede liegen im Detail: Österreich kritisiert der Rechnungshof explizit die mangelnde Koordination und Vergleichbarkeit der Kontrollen zwischen den Bundesländern. Die Schweiz erhebt immerhin auf Bundesebene jährlich medizinische Qualitätsindikatoren (u. a. Stürze, Dekubitus, Polypharmazie) über das Bundesamt für Gesundheit, ohne diese jedoch öffentlich vergleichbar darzustellen. In Spanien wurde der Ruf nach einem nationalen System insbesondere nach der hohen Anzahl an Todesfällen in Pflegeheimen während der COVID-19-Pandemie 2020 lauter – strukturelle Reformen sind bislang jedoch ausgeblieben.

Qualitätskontrolle in Europa im direkten Vergleich

Europa-Vergleich Qualitätskontrolle stationäre Pflege

Gesetzlich verankerte Prüfinstanzen in Deutschland im Überblick

Der MD ist nicht die einzige Instanz, die Pflegeheime kontrolliert. Neben ihm gibt es eine Reihe weiterer gesetzlich verankerter Prüfbehörden, deren Zuständigkeiten sich teilweise überschneiden. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten zusammen:

PrüfinstanzSchwerpunkt der PrüfungPrüfturnus
Medizinischer Dienst (MD) Pflegequalität, Pflegedokumentation, Hygiene, medizinische Versorgung, Wundmanagement, Medikamentengabe; Umsetzung der individuellen Pflegeplanung, Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit, Umgang mit Risiken (Sturz, Dekubitus, Mangelernährung), Übereinstimmung von Dokumentation und tatsächlicher Pflege (Überschneidung mit Heimaufsicht: pflegerische Inhalte nahezu deckungsgleich) Jährlich oder anlassbezogen
Heimaufsicht Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Personalausstattung & -qualifikation, bauliche Standards, Bewohnerrechte, Hygienepläne, Medikamenten- und Wundmanagement (Überschneidung mit MD: pflegerische Inhalte nahezu deckungsgleich) Jährlich oder anlassbezogen
Gesundheitsamt Infektionsschutz, Hygienekontrolle, Trinkwasser, Legionellen, Pandemie- und Ausbruchskonzepte, Meldewege Nach Bedarf oder anlassbezogen 
Brandschutzdienststellen Brandschutzkonzept, Feuerlöscher, Brandmelder, Flucht- und Rettungswege, Evakuierungskonzepte, Schulungsnachweise, organisatorischer Brandschutz Alle 3 Jahre, anlassbezogen 
Staatliche Aufsichtsbehörden zum Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen, Unfallverhütung, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeitgesetz, Unterweisung, Dokumentation von Arbeitsunfällen Regelmäßig oder anlassbezogen 
Veterinäramt Lebensmittelhygiene, Küchenkontrollen, HACCP-Konzept, Temperaturkontrollen, Schädlingsmonitoring (Zentral- und WohnbereichsküchenNach Inspektion oder Anlass 
Bauaufsicht Einhaltung von Baugenehmigungen und Landesbauordnung: Tragwerks- und Statiksicherheit, baulicher Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Barrierefreiheit, technische Anlagen, Bauzustand und Instandhaltung Alle 5 Jahre, anlassbezogen 
TÜV, Dekra, Sonstige Sachverständige Prüfung technischer Anlagen und Betriebsmittel: Brandmeldeanlage, elektrische Anlage, Sicherheitsbeleuchtung, Notstromsysteme, Aufzugsanlage (Prüfgrundlage: Landesbauordnung, Betriebssicherheitsverordnung, DIN-Normen, Baugenehmigung/Brandschutzkonzept) Gemäß PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes 
Staatliche Aufsichtsbehörden zum Thema Medizinprodukte Einhaltung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und des MPDG; Bestandsverzeichnis, regelmäßige Prüfung auch von Bewohnergeräten, Einweisung in Medizinprodukte (Überschneidung mit Arbeitsschutz: elektrische Prüfungen, Einweisungen) Unregelmäßig, teils regelmäßig; anlassbezogen 
Landesdatenschutzbehörden Zugriffsrechte auf Bewohnerakten, Datenschutzschulung, Auftragsverarbeitung (z. B. Pflegesoftware), technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) Anlassbezogen, stichprobenartig 
Nationale Stelle zur Verhütung von FolterVerhinderung von Misshandlung, Überprüfung menschenwürdiger Behandlung und Unterbringung, Einhaltung der Menschenwürde (Überschneidung mit Heimaufsicht: Schutz vor Misshandlung) Unregelmäßig oder nach Hinweisen 
Untere Immissionsschutz­behörde Lärmbelastung durch Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Lieferverkehr; Geruchsbelastung durch Großküchen, Müll- und Speiserestlagerung, Abluftführungen Anlassbezogen (Beschwerden, Umbauten) 
ZollEinhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, korrekte Arbeitsverträge, Arbeitszeitregelungen, Dokumentation von Dienst- und Einsatzzeiten, Vergütung, Kontrolle auf nicht angemeldete Beschäftigung (Schwarzarbeit) Nach Anlass oder Verdachtslage 

Quelle: pflegemarkt.com, Stand Juni 2026

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für die Qualitätsbewertung?

Neben den MD-Qualitätsberichten stehen Pflegeeinrichtungen weitere Instrumente zur Verfügung, um Qualität messbar und steuerbar zu machen. Dazu gehören regelmäßige interne Audits, die Pflegeprozesse und Dokumentation direkt am Bewohner prüfen, sowie Bewohner-, Angehörigen- und Mitarbeiterbefragungen, die Erkenntnisse liefern, die kein formales Prüfverfahren erfasst. Interne KPI-Systeme – etwa zu Sturzrate, Dekubitusinzidenz, FeM-Quote, Krankenhauseinweisungen und Personalkennzahlen – ermöglichen ein kontinuierliches Qualitätscontrolling und frühzeitiges Erkennen von Veränderungen. Ergänzend bieten Benchmarking-Vergleiche im Verbund sowie freiwillige Zertifizierungen (z. B. KTQ, DIN EN ISO) und trägerinterne Peer-Reviews weitere Möglichkeiten zur Qualitätsreflexion nach innen und außen.

Weitere Möglichkeiten Qualitätsmessung Pflegeheime

Fazit

Das MD-Prüfsystem für Pflegeheime ist das Ergebnis einer rund 20-jährigen Entwicklung. Es verbindet interne Qualitätssicherung mit externer Kontrolle, setzt auf Transparenz statt allein auf Sanktion und wird kontinuierlich wissenschaftlich weiterentwickelt. Im europäischen Vergleich gilt es als eines der am weitesten institutionalisierten Systeme seiner Art.

Dennoch ist das MD-System kein Selbstläufer. Es bildet eine wichtige Grundlage, ersetzt aber nicht das tägliche Qualitätsmanagement der Einrichtungen selbst. Interne Audits, Bewohnerbefragungen und KPI-Systeme sind keine Konkurrenz zur MD-Prüfung, sondern ihre sinnvolle Ergänzung – sie schließen die Lücken zwischen den Prüfterminen und machen Qualität auch intern steuerbar.

1. Medizinischer Dienst Bund – Qualitätsprüfungen stationäre Pflege: https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen-stationaere-pflege.html

2. Medizinischer Dienst Bund – 8. Pflege-Qualitätsbericht (Juni 2025): https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/pflege-qualitaetsberichte.html

3. Medizinischer Dienst Bund – Qualitätssicherung der Qualitätsprüfung 2024: https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetssicherung-der-qualitaetspruefung.html

4. Medizinischer Dienst Bund – QPR vollstationär & PruP-RiLi: https://md-bund.de/richtlinien-publikationen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen-rechtliche-grundlagen-vollstationaere-pflege.html

5. GKV-Spitzenverband – Qualitätssystem stationäre Pflege: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/qualitaetspruefungen/stationaere_pflege/stationaere_pflege.jsp

6. Bundesgesundheitsministerium – Qualitätsprüfungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/qualitaet-transparenz-hilfe-bei-problemen/qualitaetspruefungen

7. ARS Île-de-France – Plan d’inspection-contrôle des EHPAD 2022–2024: https://www.iledefrance.ars.sante.fr/le-plan-dinspection-controle-des-ehpad-franciliens-2022-2024

8. Ministère du Travail (Frankreich) – Réforme de l’évaluation des ESSMS / rôle de la HAS: https://solidarites.gouv.fr/evaluation-de-la-qualite-des-etablissements-et-services-sociaux-et-medico-sociaux-presentation-de-la-reforme

9. EU-Kommission – Qualitätssicherung der Langzeitpflege in Europa: https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=8128&langId=de

10. § 114 SGB XI – Gesetzliche Grundlage für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

11. Care Quality Commission (CQC), England – Our ratings and assessment framework: https://www.cqc.org.uk/guidance-regulation

12. GOV.UK – Review into the operational effectiveness of the CQC (2024): https://www.gov.uk/government/publications/review-into-the-operational-effectiveness-of-the-care-quality-commission

13. Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd (IGJ), Niederlande – Who are we / supervisory role: https://english.igj.nl/about-us

14. International Journal of Integrated Care – Inspecting integrated care in the Netherlands (IGJ, 2019): https://ijic.org/articles/10.5334/ijic.s3090

15. Europäische Kommission – Quality Assurance in Long-Term Care in Europe: https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=22183&langId=en

16. Rechnungshof Österreich – Bericht Pflege in Österreich: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/004.682_Pflege_Oesterreich.pdf

17. Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinische Qualitätsindikatoren Pflegeheime: https://www.bag.admin.ch/de/pflegeheime-medizinische-qualitaetsindikatoren

18. IVO – Inspektionen för vård och omsorg: https://www.ivo.se

19. Socialstyrelsen – About us: https://www.socialstyrelsen.se/en/about-us/

20. Government.se – National Board of Health and Welfare: https://www.government.se/government-agencies/national-board-of-health-and-welfare–socialstyrelsen/

21. Lov nr. 1653 af 30/12/2024 – Ældretilsynsloven: https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2024/1653

22. Styrelsen for Patientsikkerhed – Ældretilsynet: https://stps.dk/sundhedsfaglig/tilsyn/aeldretilsynet

23. Europäische Kommission – Quality Assurance in Long-Term Care in Europe: https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=22183&langId=en

24. Gobierno de Navarra – Informes de inspección de centros y servicios: https://gobiernoabierto.navarra.es/es/transparencia/informes-inspeccion-correspondientes-centros-servicios