Etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes in Deutschland fallen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung an. Daher hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und attraktiver zu gestalten. Unter dieser Prämisse wurden die bestehenden Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien unter einem Dach zusammengefasst.

Doch welche Änderungen und Neuerungen bringt die BEG mit sich und was bedeutet das für Betreiber und andere Marktteilnehmer der Sozial- und Gesundheitswirtschaft? Im Folgenden eine kurze Übersicht…


Hinweis: Advertorial – Dieser Text stammt ursprünglich von Sozialfinanz.de


Inhaltsverzeichnis:

  • Aufbau der BEG
  • BEG schafft Anreize für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft
  • Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht
  • Förderung von Nichtwohngebäuden
  • Fazit
  • Aufbau der BEG

    Die BEG-Förderung ist in diesem Jahr zum ersten Januar 2021 bereits teilweise in Kraft getreten und enthält Zuschüsse wie auch Kredite für Wohn- sowie Nichtwohngebäude. Dabei ersetzt Sie die bisherigen Programme zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich. Damit umfasst es auch die im Bau und der Sanierung von Altenpflegeheimen und Betreutem Wohnen oft frequentierten KfW-Programme Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153 und –Sanieren 151).  Beantragen kann die BEG jeder, der ein Gebäude bauen oder sanieren möchte.

    Wichtig für alle aktuellen Planungen: Die bisherigen Förderprogramme der KfW können noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden – als Frist gilt hier der “erste Spatenstich”. Die Beantragung der neuen BEG-Förderung ist ab dem 01.07.2021 möglich – jedoch zwingend vor dem Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen! Darüber hinaus gilt, dass Leistungen nur angesetzt werden können, wenn diese in einem professionellen Rahmen umgesetzt werden (Fachhandwerker-Pflicht).

    Nach der aktuellen Förderrichtlinie können die Angebote der Bundesförderung den folgenden drei Teilprogrammen zugeordnet werden:

    • Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

    Diese gibt es für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Sofern Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist*, können Sie Kredite oder Zuschüsse für Arbeiten an der Gebäudehülle (Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren), die Heizungsoptimierung, den Heizungsaustausch sowie den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten.

    * Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

    • BEG-Förderung für Wohngebäude (BEG WG)

    Diese können Sie erhalten, wenn Ihr neues oder saniertes Gebäude einen Effizienzhausstandard erreicht. Alle Arbeiten, die Sie in diesem Zusammenhang umsetzen, sind förderberechtigt.

    • Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)

    Gilt für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben und richtet sich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Gilt somit ebenfalls für Kommunale Gebäude und Krankenhäuser.

    Bundesföderung für effiziente Gebäude

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zu jedem der Teilprogramm eine eigene Richtlinie sowie jeweils ein Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen der förderfähigen Maßnahmen und Anlagen formuliert/aufgesetzt. Diese können Sie sich hier anschauen und herunterladen.

    BEG schafft Anreize für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft

    Ein auffälliger Aspekt ist, dass die BEG sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude gilt. Nehmen wir als Beispiel den Neubau eines Quartierskonzeptes bestehend aus einem Altenpflegeheim, Betreutem Wohnen, Tagespflege, Sozialstation und Verwaltungsräumen des Trägers.

    Bislang war die Förderung des Altenpflegeheims und des Betreuten Wohnens über das KfW-Programm Energieeffizient Bauen möglich. Die Tagespflege, die Sozialstation und die Verwaltungsräume gelten nicht als Wohngebäude. Sie konnten daher bei ähnlichen Baukosten von einer ungleich geringeren Förderung profitieren.

    Dieses Missverhältnis wird durch das BEG geschlossen, da eine vergleichbare Förderhöhe vorgesehen ist. Das ermöglicht Mischgenutzten und natürlich reinen Nichtwohngebäuden (z.B. Quartierkonzepte oder Stationäre Einrichtungen mit Tagespflege) eine deutlich höhere Förderung als bislang.

    Bisher hatten Unternehmen lediglich die Möglichkeit, eine Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zu beantragen. Künftig können Besitzer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch eine Förderung als Direktzuschuss erhalten. Auch kommen damit Investitionen in den Genuss eines Zuschusses, die aus Eigenkapital finanziert werden.

    Neu bietet sich auch die Kombination aus einem Bankdarlehen und Direktzuschuss an. Denn Bankdarlehen bieten oftmals eine deutlich höhere Gestaltungsmöglichkeit bei der Zinsbindung und Kreditlaufzeit, als die relativ engen Konditionsvorgaben der KfW.

    Alle Fördermöglichkeiten im Bereich der Nichtwohngebäude, deren Förderhöhe sowie Bestimmungen können Sie der Richtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entnehmen.

    Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:

    Allgemein

    • Die Förderlogiken bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden werden angeglichen.Die Kredit- und Zuschussförderung erfolgt parallel über alle Bereiche. Für alle Förderungen kann dabei zwischen einem Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden.
    • Ein Antrag bei nur einer der Institutionen (KfW oder BAFA) wird ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können!

    Förderung von Wohngebäuden

    • Bei Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker durch “Effizienzhaus-Boni” prämiert, sofern die Erneuerbaren-Energien mindestens 55% zur Wärmeversorgung beitragen. Die maximale Kredithöhe steigt dann auf 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss um 5%-Punkte.
    • Bei Neubauten steigt die maximale Kredithöhe durch den “Effizienzhaus-Boni” ebenfalls auf 150.000 Euro, während der Tilgungszuschuss um 2,5% Punkte steigt. Der gleiche Effekt lässt sich erreichen, wenn für das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird – „NH-Klasse“
    Förderung von Wohngebäuden - Sanierung Förderung von Wohngebäuden - Neubau
    • Einzelne Maßnahmen und Komplettsanierungen erhalten auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans einenBonus von 5 Prozent
    • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden durch die KFW und BAFA jetzt auch eigenständig gefördert.
    • Baubegleitungen werden mit 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 20.000 Euro pro Mehrfamilienhaus gefördert.
    • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzhaus Denkmal entfallen.

    Förderung von Nichtwohngebäuden

    Die Höchstgrenze der geförderten Kosten steigt auf 2.000 Euro je m² Nettogrundfläche NGF (bislang beispielsweise im Programm IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren lediglich max. 275 Euro je m² NGF).

    Förderung von Nichtwohngebäuden - Neubau Förderung von Nichtwohngebäuden - Sanierung
    • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz beim Effizienzgebäude Denkmal entfallen.
    • Es wurde die Baubegleitungsförderung bei Nichtwohngebäuden eingeführt.
    • Die bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten wird auch bei Nichtwohngebäuden verbindlich.
    Umsetzung des BEG

    Das Teilprogramm „BEG EM“ ist in der Zuschussvariante bereits seit dem ersten Januar 2021 verfügbar und löste die bisherigen Förderangebote der KfW (430 für Einzelmaßnahmen) und des BAFA (Heizungsoptimierung und Heizungstausch) ab und leitete so den ersten Schritt der Umsetzung ein.

    Der zweite Schritt soll am ersten Juli 2021 erfolgen und bedeutet für Sie, dass Sie ab dem Zeitpunkt die BEG EM, BEG WG sowie BEG NWG Förderung in der Kredit- und Zuschussvariante beantragen können. Während das vorerst noch über BAFA (Zuschuss) und KfW (Darlehen) erfolgt, stellt die Regierung zum ersten Januar 2023 einheitlich auf Antragstellung der Bundesförderung über das BAFA um. Ab dann genügt ein Antrag, um zahlreiche Darlehen sowie Zuschüsse für anstehende Neubau- oder Sanierungsvorhaben zu beantragen.

    Fazit:

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vereinfacht durch die Zusammenfassung von aktuellen Förderangeboten die deutsche Förderlandschaft, wodurch ebenfalls die finanzielle Unterstützung für Bauherren und Sanierer einfacher zugänglich wird. Die BEG soll zu höheren Investitionen in die Energieeffizienz anregen und dadurch zur Senkung der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Somit stellt die neue BEG einen Gewinn für Unternehmen UND die Umwelt da.

    Sie haben weitere Fragen zur BEG-Förderung und suchen in diesem Zusammenhang eine Finanzierung für die Sanierung Ihrer Sozialimmobilie? Sprechen Sie gerne das Team von www.sozialfinanz.de an und sichern Sie sich eine kostenlose Beratung.

    Über den Autor

    Autor des Textes ist Daniel Hoogerwerf. Hoogerwerf ist Finanzierungsberater bei dem Kölner Finanzierungsberatung- und Vermittlungsunternehmen sozialfinanz.de. In seiner Tätigkeit betreut der Bankfachwirt insbesondere Unternehmen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
    (Bildquelle: Alexandra Langbein/sozialfinanz.de )