Wie von der Stuttgarter Zeitung berichtet, werden die Vorgaben zur Einzelzimmerquote in Baden-Württemberg gelockert. Dies hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nun bestätigt.

Um die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze weiter zu erhöhen, gewährt das Ministerium für Soziales und Integration ab sofort Ausnahmen für Doppelzimmer in Einrichtungen, die bislang diesbezüglich von der Landesheimbauverordnung abweichen, wenn diese größer als 22 Quadratmeter sind und verbindlich und dauerhaft ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden”, so die offizielle Verlautbarung

Eine solche Befreiungsmöglichkeit sei jedoch längstens bis zum Jahr 2034 möglich und werde streng kontrolliert. So soll verhindert werden, dass solche Kurzzeitpflegeplätze in Doppelzimmern kurzerhand bei Bedarf in Dauerpflegeplätze umgewandelt werden.

Übersicht über die Länder mit Einzelzimmerquote und der aktuellen, durchschnittlichen Einzelzimmerquote nach letztem Stand.

Die Heimaufsichtsbehörden haben, laut Pressemitteilung, darüber hinaus bereits heute die Möglichkeit, Doppelzimmer in bestehenden Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Einzelzimmervorgabe befristet oder dauerhaft zu befreien. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übergangsfrist für die Geltung der Normen der Landesheimbauverordnung auf bis zu 25 Jahre zu verlängern. Davon haben die Heimaufsichtsbehörden vielfach Gebrauch gemacht. Über 400 Befreiungen und Verlängerungen der Übergangsfristen wurden ausgesprochen. Auch in der Dauerpflege werden somit noch für eine geraume Zeit Doppelzimmer vorhanden sein. 

Bereits im vergangenen Jahr war eine Einzelzimmerquote in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.