Was ändert sich ab dem 1. Januar 2022

Die bereits zum 01.07.2021 geplante Pflegereform wird zum 01.01.2022 zum Teil in Kraft treten. In dieser Reform wurden Maßnahmen im Bereich der stationären sowie ambulanten Pflege definiert.

Änderungen der Pflegereform 2022 im Überblick:

  • Eigenanteile in stationären Einrichtungen werden verringert
  • Entlohnung nach Tarif und einheitlicher Personalschlüssel
  • Erhöhung der Pflegesachleistungen
  • Antragsstellung für Umwandlung des Sachleistungsbeitrages entfällt
  • Leitungen zur Kurzzeitpflege werden erhöht
  • Übergangspflege im Krankenhaus
  • Pflegefachkräfte erhalten mehr Verantwortung

Mehr Informationen erhalten Sie hier: >> Pflegereform 2022

Der perfekte Überblick für Kunden und Mitarbeiter:

  1. Flyer “Pflegereform 2022”
  2. Leistungsüberblick der Pflegekassen pro Pflegegrad