Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Entwicklung der Investitionskosten von Pflegeheimen
  • Vergleich der Investitionskosten von Pflegeheimen in den Bundesländern
  • Investitionskosten von Pflegeheimen nach Art der Trägerschaft
  • Kleine Pflegeheime mit niedrigeren Investitionskosten
  • Höhe der Investitionskosten abhängig vom Alter der Häuser
  • Fazit
  • Definitionen
  • Quellen
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    Einleitung

    Die Investitionskosten von Pflegeheimen zählen neben den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zu den Heimkosten, die dem Bewohner von Pflegeeinrichtungen auf Tagesbasis in Rechnung gestellt werden. Sie dienen dabei zur Refinanzierung der anfallenden Kosten für Gebäude und Anlagen, deren Alter und Zustand, sowie Baukosten und weitere Kosten in die Berechnung einfließen. Grundlage dieser Berechnung sind individuelle Bestimmungsfaktoren, die für große Differenzen bei der Höhe der Investitionskosten von Pflegeheimen sorgen.

    Entwicklung der Investitionskosten von Pflegeheimen

    Für diesen Artikel (Stand 2018) wurden die Kostensätze von 11.107 stationären Pflegeeinrichtungen mit Investitionskosten zwischen 0,61 Euro im günstigsten und 44,02 Euro im teuersten Fall analysiert. Für die Auswertung und Einordnung der Werte wird der Median verwendet, da dieser den Einfluss der extrem nach unten und oben abweichenden Werte reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Median erhöht und beträgt aktuell 14,36 Euro. Noch vor einem Jahr betrug der Median der Investitionskosten von Pflegeheimen 14,13 Euro. Besonders spannend: Während von allen Pflegeheimen etwa 31 Prozent über dem Bundesmedian liegen, sind dies bei den Top 30 Pflegeheimbetreibern von pflegemarkt.com gar 69 Prozent. Dies lässt sich unter anderem damit erklären, dass der Fokus der Top 30 zum großen Teil auf den alten Bundesländern liegt, in denen der Median deutlich höher liegt als in den neuen Bundesländern.

    Entwicklung der Investitionskosten 2016-2018

    Deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der Häufigkeitsverteilung der Investitionskosten. Während der relative Anteil der Pflegheime mit einem Investitionskostensatz zwischen 10,00 Euro und 14,99 Euro um 1,1 Prozentpunkte auf 31,3 Prozent sank, nahm die Gruppe der Pflegeheime mit höheren Investitionskosten zu. Im Hochpreissegment ab einem Tagessatz von 20,00 Euro gab es im Vergleichszeitraum eine Verschiebung von einem Prozentpunkt nach oben. Etwa 13 Prozent der Pflegeheime berechnen tägliche Investitionskosten von über 20,00 Euro.

    Entwicklung der Investitionsksten nach Segment.

    Vergleich der Investitionskosten von Pflegeheimen in den Bundesländern

    Große Unterschiede bei der Höhe der Investitionskosten von Pflegeheimen gibt es im Vergleich der Bundesländer, insbesondere im Ost-West-Vergleich. Die niedrigen Investitionskostensätze der neuen Bundesländer sind einerseits durch die niedrigeren Kostenaufwendungen sowie andererseits auch durch die staatlichen Subventionen begründet, die zum Betreiben eines Pflegeheims in der Vergangenheit nach der Ost-West-Vereinigung bereitgestellt wurden. Während der Median der Investitionskosten in den neuen Bundesländern 10,27 Euro beträgt, liegt der Median in den alten Bundesländern deutlich höher (15,40 Euro). Die höchsten Investkosten mit 18,24 Euro weisen im Bundeslandvergleich die Pflegeheime in Bremen aus, gefolgt von Niedersachsen (17,38 Euro) und Nordrhein-Westfalen mit einem Mittelwert von 17,10 Euro. Die niedrigsten Investitionskosten wurden in Sachsen-Anhalt ermittelt. Der Mittelwert der Investkosten von Pflegeheimen beträgt dort 9,04 Euro.

    Entwicklung der Investitionskosten im Bundesländervergleich

    Investitionskosten von Pflegeheimen nach Art der Trägerschaft

    Auffallende Unterschiede bei der Höhe der Investitionskosten entstehen bei der Betrachtung der Art der Trägerschaft. Unterschieden werden privatwirtschaftliche, kommunale und gemeinnützige Träger von Pflegeheimen. Einrichtungen und Häuser, die privatwirtschaftlich betrieben werden, weisen mit einem Median von 15,90 Euro die höchsten Investitionskosten auf. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der analysierten Pflegeheime beträgt 48 Prozent. Die niedrigsten Investkosten werden in Einrichtungen der Städte und Kommunen fällig. Der Median dieser Häuser, die mit einem Marktanteil von knapp vier Prozent weniger ins Gewicht fallen, beträgt 11,36 Euro. 48 Prozent machen die ausgewerteten Häuser der gemeinnützigen Träger aus. Die täglichen Investitionskosten betragen in diesen Einrichtungen 12,77 Euro.

    Kleine Pflegeheime mit niedrigeren Investitionskosten

    Neben der Art der Trägerschaft sind die Investitionskosten von Pflegeheimen auch von der Größe der Einrichtungen abhängig. Insbesondere in kleinen Pflegeheimen mit weniger als 50 Plätzen liegen die täglichen Investitionskosten niedriger. Der Median in dieser Größenkategorie beträgt 13,96 Euro, während Einrichtungen mit mehr als 50 und weniger als 80 Plätzen den Bewohnern täglich 14,43 Euro in Rechnung stellen.

    Höhe der Investitionskosten abhängig vom Alter der Häuser

    Noch deutlichere Differenzen bei der Berechnung der Investitionskosten zeigen sich in der Abhängigkeit vom Alter der Pflegeheime. Erkennbar ist, dass die Höhe der Investitionskosten mit dem Alter der Pflegeheime deutlich abnimmt. Liegt der Median der Investkosten für Pflegeheime, die in den vergangenen 10 Jahren gebaut wurden, bei 18,18 Euro, sinkt dieser Betrag in Häusern, die zwischen 11 und 20 Jahren alt sind, auf 14,81 Euro. Der niedrigste Wert wurde für Pflegeheime ermittelt, die vor mehr als 40 Jahren gebaut wurden. Der Median der Investitionskosten in diesen Pflegeheimen beträgt 12,51 Euro.
    Im Rückschluss bedeutet dies, dass die Höhe der Investitionskosten einen Hinweis auf das Alter der Pflegeheime ermöglicht und. Mit abnehmenden Investkosten steigt demnach das Alter der Einrichtungen.

    Investitionskosten Median nach Größe, Alter und Träger 2018

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    Fazit

    Die Investitionskosten von Pflegeheimen sind ein wichtiger Baustein in der Finanzierung von Pflegeheimen. Anders als die Kostensätze für Unterkunft und Verpflegung und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil sind die Investitionskosten nicht Bestandteil der Pflegesatzverhandlungen und werden von den Betreibern der Einrichtungen veranschlagt. Die Analyse zeigt, dass die jeweilige Höhe der Investitionskosten von zahlreichen Faktoren abhängen. Auffällig ist, dass die Höhe der Investitionskosten im Zuge des Inkrafttretens des Pflegestärkungsgesetzes 2 (PSG 2) im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen zeigt die veränderte Regelung zu Investitionskosten und dem Pflegewohngeld, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, erste Folgen in Form sinkender Investitionskosten.

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    Definitionen

    Investitionskosten:

    Kosten, die den Betreibern für Gebäudemieten, Finanzierungskosten, Leasingaufwendungen, Abschreibungen und Instandhaltungskosten entstehen, dürfen auf die Bewohner umgelegt werden. Eine Ausnahme besteht in Pflegeheimen, die öffentlich gefördert werden. Insbesondere im Zuge der Wiedervereinigung wurden Einrichtungen in den neuen Bundesländern gefördert, dies erklärt das Ost-West-Gefälle in der Höhe der Investitionskosten von Pflegeheimen.

    Berechnung von Investitionskosten::

    Die Höhe der Investitionskosten beruht auf den tatsächlichen Kosten der Betreiber. Diese sind nicht Bestandteil der Pflegesatzverhandlungen und somit in der Regel nicht einsehbar. Es dürfen nur betriebsnotwendige und angemessene Kosten auf die Bewohner umgelegt werden, diese ergeben sich u.a. durch externe Vergleiche mit anderen Einrichtungen.

    Quellen

    • „Neue Berechnungen der Pflegekosten in NRW“, 2016, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
    • Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA), www.biva.de
    • Pflegedatenbank der pm pflegemarkt.com GmbH