Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Brandenburg steht vor einem tiefgreifenden Umbruch: Durch die gesetzlichen Vorschriften sind Betreiber dazu aufgefordert, bestehende Doppelzimmer in Einzelzimmer umzuwandeln. Was als Gewinn für Privatsphäre der Bewohnenden gedacht ist, könnte zugleich die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuelle Situation und stellen dar, welche Folgen der Wegfall von Doppelzimmern in Brandenburg mit sich bringen könnte.

Gesetzliche Vorgaben in Brandenburg

In Brandenburg ist am 01.Juli 2010 das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) mit der zugehörigen Strukturqualitätsverordnung (SQV) in Kraft getreten, die klare Regelungen für Einzelzimmer in Pflegeheimen mit sich bringt. Es gilt seither in Brandenburg, dass Pflegeheime als Einzelzimmer konzipiert sein müssen. Für alle Pflegeeinrichtungen, die schon vor Inkrafttreten der Regelung im Betrieb waren, gelten seither Übergangsfristen von 10 Jahren, um die bestehenden Doppelzimmer in Einzelzimmer umzubauen. In Brandenburg wurden die 10 Jahre ab Juli 2020 gerechnet. Den Betreibern bleiben demnach nur noch 4 Jahre für den Umbau der Doppelzimmer.

Bedarf an stationärer Versorgung in Brandenburg steigt

Nach Angaben der Pflegevorausberechnung des statistischen Bundesamtes belief sich die Zahle der Pflegebedürftigen in Brandenburg im Jahr 2022 auf insgesamt 188.000. Bis zum Jahr 2035 soll die Anzahl der Pflegebedürftigen um 13 Prozent ansteigen, bis zum Jahr 2055 sogar um 31 Prozent.

Von den 188.000 Pflegebedürftigen wurden 2022 etwa 13,3 Prozent in vollstationären Pflegeheimen versorgt, weitere 25 Prozent von ambulanten Diensten. Etwa die Hälfte wurde durch Angehörige gepflegt, und 10,6 Prozent entfielen auf Pflegegrad 1 ohne Leistungen.

Mit Blick auf das Jahr 2035 wird deutlich, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die in Brandenburg vollstationär betreut werden müssen, auf 14,2 Prozent und für das Jahr 2055 sogar auf 16,3 Prozent ansteigt. Der Anteil an Pflegebedürftigen in Brandenburg, die durch Angehörige gepflegt werden können, geht der Prognose zufolge bis zum Jahr 2055 von 51,1 Prozent im Jahr 2022 auf 47,5 Prozent zurück. Umso wichtiger ist daher der Blick auf die aktuelle stationäre Versorgungssituation on Brandenburg.

Aktuelle stationäre Versorgungssituation in Brandenburg

Derzeit gibt es in Brandenburg 351 Pflegeheime mit insgesamt 27.763 vollstationären Pflegeheimplätzen. Davon befinden sich 64,1 Prozent in gemeinnütziger Trägerschaft, weitere 32,2 Prozent in privater und nur 3,7 Prozent in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus befinden sich in Brandenburg 16 Pflegeheime bereits im Bau oder in der Planung, die durchschnittlich 85 neue Pflegeheimplätze zur Verfügung stellen werden.

Mindestens 25 Prozent der Pflegeheimplätze könnten wegfallen

Bei etwa 75 Prozent der Pflegeheime in Brandenburg sind Angaben zu den Einzel- und Doppelzimmern vorhanden. Mit Blick auf die Verteilung von Doppel- und Einzelzimmern zeigt die Analyse, dass es in Brandenburg derzeit noch 2.718 Doppelzimmer gibt, die insgesamt 5.436 Pflegeheimplätze bereitstellen. Das bedeutet, dass mindestens 25 Prozent aller Pflegeheimplätze mit Angaben zu Einzel- und Doppelzimmern in Brandenburg, durch Doppelzimmer bereitgestellt werden. Davon befinden sich 60,3 Prozent in gemeinnütziger, weitere 36,6 Prozent in privater und 3,1 Prozent in kommunaler Trägerschaft. Mit 27,1 Prozent verfügen nur etwas über ein Viertel der Pflegeheime in Brandenburg bereits ausschließlich über Einzelzimmer. Es kann davon ausgegangen werden, dass es unter den 25 Prozent Pflegeheimen ohne Angaben noch weitere Doppelzimmer gibt, die von den Vorgaben betroffen sind und wegfallen könnten.

Wird davon ausgegangen, dass alle bestehenden Doppelzimmer in den kommenden Jahren zu Einzelzimmern umgebaut werden würden, wäre mit einem Verlust von 12,5 Prozent der Pflegeheimplätze in Brandenburg auszugehen. Das entspräche einem Verlust von etwa 2.718 vollstationären Pflegeheimplätzen. Trotz der ca. 1.360 Plätze, die durch die Pflegeheime in Bau und in Planung entstehen, würde ein negativer Saldo von 1.358 Pflegeheimplätzen entstehen, zusätzlich zu Pflegeheimen, die aus anderen Gründen in der Zukunft geschlossen werden könnten.

Pflegeheimplätze Brandenburg

Auch große Pflegeheimbetreiber unter Zugzwang

Schaffen es die Betreiber jedoch nicht, die Zimmer den Vorgaben entsprechend umzubauen, könnte der Platzverlust deutlich größer ausfallen, denn fast die Hälfte der Pflegeheime in Brandenburg verfügt derzeit sowohl über Doppelzimmer als auch über Einzelzimmer. Sollten die Doppelzimmer nicht umgebaut und daher nicht mehr genutzt werden, könnte auch der Betrieb der bestehenden Einzelzimmer in Gefahr geraten, wenn diese nicht mehr ausreichen, um die Wirtschaftlichkeit des Betreibers garantieren zu können.

Betroffen von den gesetzlichen Vorgaben zu den Einzelzimmern sind in Brandenburg auch einige der großen Pflegeheimbetreiber. Sowohl EMVIA Living als auch die Alloheim Gruppe, die Victor´s Group, emeis, Kursana und Korian betreiben Pflegeheime in Brandenburg, die über Doppelzimmer verfügen.

Bewohnerbefragung zur Doppelzimmer-Wohnsituation

Um die Doppelzimmer-Wohnsituation in Brandenburg zu vertiefen, wurde von pflegemarkt.com eine Befragung durchgeführt. Das Ziel der Befragung war es, die Perspektive der BewohnerInnen sichtbar zu machen, die tatsächliche Zufriedenheit mit Doppelzimmern zu erfassen sowie eine fundierte Grundlage für die aktuelle Diskussion zu schaffen. Die Befragung wurde in Pflegeheimen in Brandenburg durchgeführt, die von dem Abbau der Doppelzimmer betroffen sind. Befragt wurden BewohnerInnen, die in einem Doppelzimmer wohnen, mit einem anonymen Fragebogen. Es konnten insgesamt 129 BewohnerInnen aus 12 stationären Einrichtungen befragt werden. Davon sind 9 Einrichtungen in gemeinnütziger, 3 in privater und eine in kommunaler Trägerschaft. In den Einrichtungen gibt es 478 Doppelzimmer mit 956 Betten.

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75 Prozent der Befragten sind zufrieden mit der Doppelzimmer-Wohnsituation

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass 66 Prozent der Befragten bereits länger als 6 Jahre in einem Doppelzimmer leben, 15 Prozent sogar über 6 Jahre. Darüber hinaus sind 75 Prozent der Befragten über 75 Jahre alt, 14 Prozent sogar über 90 Jahre alt. An der Befragung haben 59 Prozent weibliche und 41 Prozent männliche BewohnerInnen teilgenommen.

Auf die Frage wie zufrieden die Befragten als BewohnerIn eines Doppelzimmers sind, wird deutlich, dass 75 Prozent der Befragten zufrieden oder auch sehr zufrieden sind. Nur etwas mehr als 13 Prozent der Befragten sind unzufrieden oder sehr unzufrieden.

Zufriedenheit Doppelzimmer Pflegeheime

Die Befragten gaben an, dass die Vorteile eines Doppelzimmers vor allem die Gesellschaft und das Gefühl von Sicherheit seien. Aus diesen Gründen würde sich die Mehrheit der Befragten (58 Prozent) erneut für den Bezug eines Doppelzimmers entscheiden.

Die Befragten wurden ebenfalls zum Preis-/Leistungsverhältnis für ein Doppelzimmer befragt. Etwa 81 Prozent aller Befragten finden den Preis für ein Doppelzimmer angemessen. Einzelzimmer hingegen stellen einen größeren Kostenfaktor dar als Einzelzimmer. Eine Studie von DAK aus dem Jahr 2026 zeigt, dass bereits 37 Prozent der Menschen in Pflegeheimen Sozialhilfeleistungen benötigen. Laut der Studie könnte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf insgesamt 42 Prozent erhöhen. Das bedeutet, dass ein Wegfall der Doppelzimmer auch den Kostendruck auf das Bundesland Brandenburg deutlich erhöhen würde bei einer steigenden Anzahl an Sozialhilfeempfängern in Pflegeheimen.

Gesellschaft und weniger Einsamkeit wichtigste Vorteile eines Doppelzimmers

Denkt man an Doppelzimmer, so rückt schnell das Thema Gesellschaft als Vorteil und das Thema mangelnde Privatsphäre als Nachteil in den Vordergrund. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass über 61 Prozent aller Befragten, die Gesellschaft im Doppelzimmer als wichtig oder sehr wichtig empfinden. Gerade bei bestimmten Diagnosen wie etwa Demenz oder auch bei Personen, die bettlägerig sind, kann es durchaus von Vorteil sein, wenn sie in einem Doppelzimmer leben und nicht allein sind. Etwa 79 Prozent der Befragten gaben bei der Frage nach ausreichend Privatsphäre an, dass sie genügend Privatsphäre in ihrem Doppelzimmer haben.

Privatsphäre Doppelzimmer Pflegeheime

Etwa 88 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, dass sie ihre notwendige soziale Distanz zu Ihrem Mitbewohner/Ihrer Mitbewohnerin als ausreichend empfinden. Für etwa 92 Prozent wird auch bei der pflegerischen Versorgung ausreichend darauf geachtet, dass die Intimsphäre gewahrt wird.

Gesellschaft Doppelzimmer Pflegeheime

Abschließend wurden die BewohnerInnen gefragt, wie sie die Bewegungsfreiheit in einem Doppelzimmer empfinden. Mit 100 Prozent bestätigen die Befragten, dass sie ausreichend Bewegungsfreiheit in ihrem Doppelzimmer haben.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau der Einzelzimmer das Ziel verfolgen, mehr Privatsphäre für Pflegebedürftige zu schaffen. Bereits heute sind in Brandenburg durch die Vorgaben mindestens 5.400 Pflegeheimplätze betroffen und der Druck der Heimaufsicht auf die Betreiber steigt. Die Befragung durch pflegemarkt.com zeigt jedoch, dass drei Viertel der Befragten zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit der Wohnsituation in einem Doppelzimmer sind. Für Bewohnende von Doppelzimmern ist die Privatsphäre den Ergebnissen zufolge ausreichend und es steht primär die Gesellschaft durch einen Mitbewohner/eine Mitbewohnerin und ein daraus resultierendes geringeres Einsamkeitsempfinden im Vordergrund.

Daher stellt sich die Frage der Notwendigkeit des Abbaus von Doppelzimmern. Das Gesetz trat 2010 mit dem Ziel, mehr Privatsphäre zu schaffen, in Kraft, die BewohnerInnen empfinden die Privatsphäre jedoch als ausreichend. Bayern hingegen hat eine Verordnung zu einer Einzelzimmerquote von 75 Prozent bereits im Jahr 2025 wieder gekippt und sieht von einem Fokus auf Einzelzimmer ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass man so den akuten Pflegeplatzmangel bekämpfen und die finanzielle Belastung für Pflegeheime verringern wolle.