Die Verfügbarkeit von Internet in den Zimmern von Pflegeheimbewohnern ist ein wichtiger Aspekt für ihre soziale Teilhabe, die Kommunikation mit Angehörigen und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie es um die digitale Grundversorgung in deutschen Alten- und Pflegeheimen bestellt ist. Eine Auswertung der aktuellen MDK-Bewertungen der Pflegeheime auf Basis neuer Qualitätsrichtlinien gibt Aufschluss darüber. Die Ergebnisse zeigen, dass 63 Prozent der Heime ihren Bewohnern Internet in den Zimmern zur Verfügung stellen, doch es gibt erhebliche regionale Unterschiede. Im folgenden Artikel liegt der Fokus auf der Internetverfügbarkeit in den einzelnen Bundesländern und deren Vergleich zueinander. Zusätzlich wird eine Übersicht über die Regelungen zu Internet und Telekommunikation in den Bundesländern gegeben.
Inhaltsverzeichnis:
Aufteilung Internet in Pflegeheimen nach Bundesländern
Die Verfügbarkeit von Internet in den Zimmern von Pflegeheimbewohnern ist ein wichtiges Thema für die soziale Teilhabe, die Kommunikation mit Angehörigen und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Doch wie sieht es mit der digitalen Grundversorgung in deutschen Alten- und Pflegeheimen aus? Um diese Frage zu beantworten, haben wir die aktuellen MDK-Bewertungen der Pflegeheime auf Basis der neuen indikatorengestützten Qualitätsrichtlinien ausgewertet. Das Ergebnis: Nach Auswertung aller MDK-Bewertungen bieten 63 Prozent der Heime, die hierzu Angaben gemacht haben, ihren Bewohnern Internet in den Zimmern an. Eine umfassende Auswertung zum Internetzugang in Pflegeheimen finden Sie in unserer WLAN-Studie 2023. Im Folgenden wird der Fokus auf die Internetverfügbarkeit in den einzelnen Bundesländern untereinander gelegt.
Die Auswertung zeigt, dass es erhebliche regionale Unterschiede gibt. Im Bundesdurchschnitt machten nur 39 Prozent aller befragten Pflegeheime Angaben zur Verfügbarkeit eines Internetzugangs in den Bewohnerzimmern. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern (54 Prozent), Bremen (53 Prozent) und im Saarland (51 Prozent) machten mehr als die Hälfte der befragten Pflegeheime Angaben zum Internetzugang in ihren Einrichtungen.
In den Bundesländern Berlin (34 Prozent), Schleswig-Holstein (33 Prozent), Bayern (ebenfalls 33 Prozent) und Thüringen (30 Prozent) lag der Anteil der Pflegeheime, die Angaben zur Internetverfügbarkeit machten, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Der Anteil der Heime, die ihren Bewohnern WLAN anbieten, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern zum Teil deutlich. Während in Nordrhein-Westfalen 80 Prozent aller Pflegeheime, die Angaben zur Internetverfügbarkeit gemacht haben, ihren Bewohnern WLAN anbieten, sind es im Saarland und in Sachsen-Anhalt kaum mehr als 40 Prozent.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Thüringen und Sachsen bietet nur etwa die Hälfte aller Heime Internet für die Senior:innen an. Spitzenreiter sind neben Nordrhein-Westfalen Hamburg (73 Prozent) und Hessen (70 Prozent).
Übersicht gesetzliche Regelungen
Eine Übersicht über die Regelungen zu Internet und Telekommunikation in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Folgenden:
Übersicht Gesetzgebung Telekommunikation in Pflegeheimen
wdt_ID | Bundesland | Regelung | Kostenübernahme |
---|---|---|---|
1 | Nordrhein-Westfalen | Seit 2019 müssen Pflegeheime ihren Bewohnern Internetzugänge bereitstellen. | Die Kosten dafür können von den Heimbetreibern auf die Bewohner umgelegt werden. |
2 | Hessen | Die Hessische Heimverordnung sieht vor, dass die Heimträger den Heimbewohnern einen angemessenen und barrierefreien Zugang zu Telekommunikationsdiensten ermöglichen müssen. Dies schließt auch einen Internetzugang ein. | Die Heimträger sind verpflichtet, die Kosten für den Internetzugang transparent und nachvollziehbar darzulegen und gegebenenfalls zu übernehmen. |
3 | Hamburg | Das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz sieht vor, dass die Heime den Bewohnern die Möglichkeit geben müssen, Telekommunikationsdienste zu nutzen. Dazu gehört auch der Internetzugang. | k.A. |
4 | Berlin | Das Wohnteilhabegesetz verpflichtet die Heime, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
5 | Bremen | Das Wohn- und Betreuungsgesetz schreibt vor, dass die Heime den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsdiensten gewähren müssen. | Die Kosten dafür können von den Heimbetreibern auf die Bewohner umgelegt werden. |
6 | Baden-Württemberg | Das Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz verlangt von den Heimen, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
7 | Bayern | Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Heime den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsdiensten ermöglichen müssen. | Die Kosten dafür können von den Heimbetreibern auf die Bewohner umgelegt werden. |
8 | Brandenburg | Das Pflege- und Betreuungswohngesetz verpflichtet die Heime, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
9 | Mecklenburg-Vorpommern | Das Einrichtungenqualitätsgesetz verlangt von den Heimen, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
10 | Niedersachsen | Das Gesetz über unterstützende Wohnformen sieht vor, dass die Heime den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsdiensten ermöglichen müssen. | Die Kosten dafür können von den Heimbetreibern auf die Bewohner umgelegt werden. |
11 | Rheinland-Pfalz | Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe verpflichtet die Heime, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
12 | Saarland | Es gibt keine gesetzliche Regelung für WLAN und Internetzugang in Pflegeheimen. | k.A. |
13 | Sachsen | Es gibt keine gesetzliche Regelung für WLAN und Internetzugang in Pflegeheimen. | k.A. |
14 | Sachsen-Anhalt | Es gibt keine gesetzliche Regelung für WLAN und Internetzugang in Pflegeheimen. | k.A. |
15 | Schleswig-Holstein | Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Wohn-, Teilhabe- und Pflegeangebote verlangt von den Heimen, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
16 | Thüringen | Das Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Wohn-, Teilhabe- und Pflegeangebote verpflichtet die Heime, den Bewohnern einen Zugang zu Telekommunikationsmitteln zu ermöglichen. | Die Kosten dafür müssen die Heime tragen. |
Bundesland | Regelung | Kostenübernahme |
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