Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml unterstützt ab dem September verstärkt pflegende Angehörige. Huml betonte am Mittwoch: “Am 1. September startet das neue bayerische Förderprogramm zum Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Damit wird es mehr Möglichkeiten geben, eine vorübergehende Auszeit von der Pflege von Angehörigen zu nehmen. Mehr Kurzzeitpflegeplätze tragen auch dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können.”

Die Ministerin fügte hinzu: “Ein Fünf-Millionen-Euro-Programm als Teil des Pflege-Pakets, das vom Kabinett im April beschlossen wurde, sieht eine finanzielle Unterstützung für insgesamt mindestens 500 neue Plätze für die Kurzzeitpflege in Bayern vor. Ab dem 1. September werden wir Betreiber von Pflegeeinrichtungen finanziell dazu ermuntern, bestehende Langzeitpflegeplätze wirtschaftlich tragfähig als feste Kurzzeitpflegeplätze anzubieten oder neue Plätze für die Kurzzeitpflege zu schaffen. Für dieses Jahr stehen dafür Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung.”

Huml erläuterte: “Problematisch ist die schwankende Belegungsnachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen und damit verbunden eine deutlich erschwerte Kostenkalkulation. Konkret wird deswegen Betreibern für Zeiten von Leerständen ein Fehlbetragsausgleich in Höhe von bis zu 100 Euro je Platz für jeden nicht belegten Tag gewährt. Dabei gibt es eine jährliche Höchstgrenze von 100 Tagen. Rechnerisch können 2018 mindestens 100 Kurzzeitpflegeplätze zusätzlich geschaffen werden.”

Huml unterstrich: “Das Pflege-Paket sieht ab dem Jahr 2019 zudem eine staatliche Investitionskostenförderung von Pflegeplätzen in Höhe von bis zu 60.000 Euro je Platz vor. Hierunter fällt auch die investive Förderung von neu geschaffenen Kurzzeitpflegeplätzen.”

Ein Großteil der Pflegeheime in Bayern bieten bereits Kurzzeitpflege an.

Die Ministerin fügte hinzu: “Ich möchte aber auch langfristige Verbesserungen erreichen, damit Betreiber von Kurzzeitpflegeplätzen wirtschaftlich auskömmlich am Markt agieren können und Plätze in genügender Anzahl vorhalten. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen durch neue leistungsrechtliche Instrumente der Pflegeversicherung verbessert werden.”

Kurzzeitpflegeplätze werden ausschließlich von privat-gewerblichen Anbietern, der freien und gemeinnützigen Wohlfahrt sowie geringfügig von kommunaler Seite angeboten. Der Freistaat Bayern ist kein Marktteilnehmer. Deswegen sind die Möglichkeiten des Freistaats Bayern, in der Kurzzeitpflege etwas zu bewirken, sehr begrenzt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind dafür zuständig, auf eine regional bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur hinzuwirken.

Huml betonte: “Wir haben aber ein Analyse-Gutachten in Auftrag gegeben, um Bedarf und Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen zu lassen. Ermittelt werden sollen in diesem Zuge auch mögliche Hemmnisse für die Bereithaltung solcher Plätze.”

Das Gutachten soll umfassend aufzeigen, welche Bedarfe im Bereich der Kurzzeitpflege in Bayern bestehen und welche Handlungsoptionen für den Freistaat Bayern gesehen werden, die Angebotssituation in der Kurzzeitpflege zu verbessern. Das mit der Analyse und der Erstellung des Gutachtens beauftragte Institut soll bis Ende März 2019 ein umfassendes Bild über die Kurzzeitpflegesituation in Bayern geben, das Grundlage für weitere Überlegungen sein wird.

(Quelle: Bayerisches Staatsmuseum für Gesundheit und Pflege)