Am 08.01.2025 wurde das Insolvenzverfahren für die SAS Intensivpflege GmbH & Co. KG eröffnet. Das Unternehmen wird mit Sitz in Hamburg durch die SAS Verwertungsgesellschaft mbH vertreten und von Sabina Ali geführt. Der Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz wird als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Das seit 2021 tätige Unternehmen SAS Intensivpflege GmbH & Co. KG hatte sich bis dato auf die Intensiv- und ambulante Pflege von Erwachsenen und Kindern spezialisiert. Mit einem Standort in Hamburg Lokstedt sind nun mehrere Arbeitsplätze und die Versorgung der Patienten ungewiss. Gleichzeitig verfügt die Metropolregion Hamburg in der Umgebung von circa fünf Kilometern um Lokstedt und der SAS Intensivpflege GmbH & Co. KG über 10.521 versorgte Patienten innerhalb des Pflegedienstsektors. Davon kommt die Umgebung auf zehn Pflegedienste, die sich auf die Intensivpflege spezialisiert haben, und 285 versorgten Patienten. Das entspricht einem Anteil von knapp drei Prozent.

Insolvenzverfahren für die SAS Intensivpflege GmbH & Co. KG

Im Jahr 2024 waren deutschlandweit 181 Pflegedienste von Insolvenzen betroffen. Damit war eine Kapazität von 12.568 Plätzen unsicher. Dahingegen verzeichnet das Jahr 2023 ebenfalls 180 Insolvenzen, dafür aber mit einer fast doppelt so hohen Kapazität von 21.424. Damit lässt sich ein deutlicher Rückgang an Insolvenzen feststellen. Daraus lässt sich auch ableiten, dass im Vergleich zum Vorjahr in dem Jahr 2024 vor allem kleinere Pflegedienste von Insolvenzen betroffen sind.

Insolvenzen können in manchen Fällen auch zu einer Schließung des Pflegedienstbetriebs führen. Daher lohnt sich auch die Betrachtung der Schließungen von Pflegediensten im Jahr 2024. Insgesamt gingen dem Pflegemarkt im vergangenen Jahr 272 Pflegedienste durch Schließungen verloren. Damit einhergehend fiel eine Kapazität von 18.000 Plätzen weg. Die Gründe für solche Schließungen sind vielfältig. Zum einen können Insolvenzen auch Schließungen veranlassen. Zum anderen führen steigende Kosten und ein allseits bekannter Personalmangel zu weiteren Hürden. Auch eine fehlende Nachfolgeregelung kann den weiteren Betrieb eines Unternehmens erschweren.